Wie man andere verdächtig macht

Nächste Woche muss ich einem Ermittlungsrichter mal erklären, dass die „Anmeldung“ einer Prepaid-Telefonkarte keine besondere Aussagekraft hat. Immerhin lässt sich bei diversen Anbietern gerade online so ziemlich jeder registrieren.

Von daher ist es eher mutig, einen Durchsuchungsbeschluss mit folgendem Satz zu rechtfertigen:

Zwei der telefonischen Erreichbarkeiten der Täter sind auf den Beschuldigten gemeldet, nämlich die Mobilfunknummern 0170-…. und 0174-…

Da darf man sich nicht wundern, wenn bei der Durchsuchung rein gar nichts gefunden wird. Ich frage mich, ob man zu einer A. Merkel oder einem T. Gottschalk ebenso unbedarft hinmarschiert wäre, wenn die Prepaid-Karten auf sie registriert gewesen wären.

Schamlos²

Die EU will Höchstpreise für Auslands-SMS verordnen. Eine SMS soll, inklusive deutscher Umsatzsteuer, maximal 13,09 Cent kosten dürfen.

Dem darf man wohl entnehmen, dass Auslands-SMS schamlos überteuert sind. Daran schließt sich nahtlos die Frage an, wie man die Preispolitik meines Mobilfunkanbieters bezeichnen könnte. Der berechnet mir momentan 20 Cent pro SMS, im Inland wohlgemerkt.

Fahrplan der besonderen Art

Von Gefangenentransporten wusste ich bisher zwei Dinge: Sie können lange dauern. Der Transport selbst, aber auch die Unterbringung auf den Zwischenstationen lassen am humanen Strafvollzug zweifeln. Der Lübecker Strafverteidiger Andreas Mroß stellt das sehr anschaulich in seinem Aufsatz Realität und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft – ein Überblick dar.

Neu ist mir das Kursbuch für den Gefangenentransport, wirklich ein Fahrplan der besonderen Art.

Berechtigtes Interesse

Nach einem langem Rechtsstreit ist mein Mandant zum Alleinerben eines größeren Vermögens, darunter Immobilien, geworden. Während des Prozesses war ein Rechtsanwalt vom Gericht beauftragt worden, sich um das Erbe zu kümmern. Nun möchte mein Mandant, der inzwischen über einen Erbschein verfügt, die Gerichtsakten einsehen. Um festzustellen, was in den Jahren seit dem Tod der Erblasserin so alles passiert ist. Und was nicht.

Das Gericht fordert meinen Mandanten auf, sein „berechtigtes Interesse“ an der Akteneinsicht nach § 34 FGG darzulegen und glaubhaft zu machen. Nun kann man schon mal mit gutem Grund daran zweifeln, dass der Erbe in so einer Sache nur „jeder“ im Sinne des Gesetzes ist. Jedenfalls müsste sich einem Richter aber von sich aus erschließen, wieso der Erbe Einblick in diese Akten benötigt.

Jetzt ist mein Mandant natürlich doppelt begierig, die Unterlagen zu sehen. Wenn so bräsig abgeblockt wird, darf man als misstrauischer Mensch durchaus Unrat wittern.

Büroklammer

Ich hätte ja gerne Einspruch gegen den Bußgeldbscheid eingelegt, den mir der Mandant reingereicht hatte. Ging aber leider nicht, weil jemand vergessen hatte, vor dem Kopieren eine dicke Büroklammer vom Bußgeldbescheid abzumachen. Die Klammer verdeckte zwei Drittel des Aktenzeichens.

Meist sind es ja die kleinen Dinge, die einen mürbe machen…

LG Berlin legt dem DFB einen Maulkorb um

Der Journalist Jens Weinreich schlägt jetzt juristisch zurück. Er erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen eine Presseerklärung des Deutschen Fußballbundes. Darin wird dem DFB und seinen Funktionären bescheinigt, dass sie sich nicht wahrheitsgemäß und zudem unvollständig zu Weinreichs Streit mit dem Verbandspräsidenten Theo Zwanziger geäußert haben.

Näheres, auch zur Vorgeschichte, hier.

DNA-Relevanzprüfung

Eine „DNA-Relevanzprüfung“ ist selbst Google bislang unbekannt. Deshalb nehme ich an, dass es eine ganz neue Einrichtigung der Polizei in Niedersachsen ist, nach Abschluss der Ermittlungen routinemäßig ins DNA-Register zu schauen und das in einem Formblatt festzuhalten.

In der „Abverfügung“, mit der die Akten an die Staatsanwaltschaft übersandt werden, findet sich nun der Hinweis auf eine durchgeführte „DNA-Relevanzprüfung“. Es folgen Vorname und Name des Beschuldigten sowie sein Geburtsdstum. Rechts gibt’s ein grau unterlegtes Feld. Darin steht in meinem Fall: „keine DNA-Relevanz“.

Im Verfahren selbst geht es übrigens um eine angebliche Beleidigung in Form des herabsetzenden Duzens. Es gibt keinerlei Zweifel, wer die beteiligten Personen sind.

Zweifel gibt es allerdings, was die Abfrage in einem solchen Fall überhaupt soll.

Nachtrag: Ich habe bei der Polizei nachgefragt. Das Formular hat eine andere Bedeutung. Der Vermerk soll dokumentieren, dass sich der Polizeibeamte Gedanken darüber gemacht hat, ob er eine DNA-Probe anordnen muss. „Keine DNA-Relevanz“ bedeutet demnach, dass die Voraussetzungen für eine DNA-Probe verneint werden.

Der vorschnelle Staatsanwalt

Um 0.15 Uhr rief die Polizei beim Bereitschaftsstaatsanwalt an. Sie unterrichtete ihn über eine Festnahme und wollte die Erlaubnis, die Wohnung des Beschuldigten zu durchsuchen. Der Staatsanwalt rief bei der diensthabenden Eilrichterin an. Aber ihr Handy „war ausgeschaltet“, so hielt es der Staatsanwalt schriftlich fest. Er ordnete die Durchsuchung selbst an, wgen „Gefahr im Verzuge“.

Ich habe beantragt festzustellen, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Neben anderen (guten) Gründen führe ich ins Feld, dass der Staatsanwalt voreilig gehandelt hat. Wenn die Richterin Eildienst hatte, gab es sicher einen Grund, warum ihr Handy ausgeschaltet war. Womöglich war es gar nicht ausgeschaltet, sondern im Augenblick des Anrufs nur nicht erreichbar. Vielleicht ist die Richterin bloß durch einen Tunnel oder ein Funkloch gefahren.

Jedenfalls spricht vieles dafür, dass eine Eilrichterin während ihres Dienstes nur vorübergehend nicht erreichbar ist; sie wird ja nicht schwänzen. Deshalb hätte es der Staatsanwalt nach einigen Minuten noch einmal probieren müssen. Wie oft es der Staatsanwalt noch hätte probieren müssen, lasse ich offen. Ein einziger Versuch ist jedenfalls zu wenig – wenn man den Richtervorbehalt ernst nimmt.

Mal sehen, was die Gerichte dazu sagen.

Entrichtung

Ich kriege Post von einer Staatsanwaltschaft, offenbar ein vom Staatsanwalt selbst gefertigtes Formular. Angekreuzt ist unter anderem folgender Satz:

Auf die Entrichtung der Auslagenpauschale von 12,00 EURO (Nr. 9003 KV GKG) wird hingewiesen.

Ich nehme nicht an, dass er das Geld für mich bezahlt hat. Deshalb Kompliment für die verschwurbeltste Zahlungsaufforderung bislang.