Die Maske, die nichts beweist

Mit „überraschenden“ Freisprüchen endete in Münster der Prozess gegen zwei mutmaßliche Räuber. Von Zeugen wurden sie nicht wiedererkannt. Auch eine gefundene Gesichtsmaske überzeugte das Gericht – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – nicht von der Täterschaft der Männer. Die Westfälischen Nachrichten berichten:

Da bei der Beschreibung der Maske durch Zeugen Abweichungen auftraten und sie keiner wiedererkannte, blieben Zweifel, dass sie am Tatort getragen wurde. Zeugen hatten von einem Mundschlitz gesprochen, doch der war laut Gutachten bei der Untersuchung beim LKA hineingeschnitten worden.

Wieso schneidet das LKA einen Mundschlitz in eine Maske? Unabhängig von der Antwort ist es jedenfalls gut, dass die Veränderung offenbar in den Unterlagen festgehalten wurde…

Nachtrag: Weiterer Prozessbericht

(Danke an Alexander Wichmann für den Link)

Der falsche Rausch

Um 8.34 Uhr gehe ich aus dem Haus. Der erste Mann, den ich sehe, hat eine Bierflasche in der Hand. Er ist auf dem Weg in die wenige Meter weiter gelegene Säuferstube, die sich als Kiosk tarnt. In der Straßenbahn sitzen nicht wenige Fahrgäste, die von Alkoholekzessen der Nacht – und unzähligen zuvor – gezeichnet sind.

Vor und im Amtsgericht die übliche Alkiparade. Unschwer zu erkennen und im übrigen branchenbekannt, wer vom Personal, den Anwälten oder den Besuchern sich gerne mal die Kante gibt. Vielleicht nicht um diese Uhrzeit, aber spätestens ab Mittag darf gezwitschert werden; urige Altstadtkneipen sind nur wenige Meter entfernt. Oder das Carschhaus, wo man zum Snack in der Delikatessa wie selbstverständlich ein, zwei, drei Weinchen schlürft.

In den Kiosken läuft ohnehin Schnaps schon morgens besser als der Express. Ich sitze nach dem Gerichtstermin im Kaffeehaus und überlege, wie viele Angehörige, Freunde, Bekannte, aber auch Mandanten Alkoholprobleme hatten oder haben. Die Zahl ist beträchtlich, erschreckend.

Sie alle haben durchweg einen Vorteil. Wenn es nicht mehr weiter geht, können sie sich eine Auszeit nehmen. Krankschreibung, Therapie, Reha. Sofern nicht alles unwiederbringlich in Scherben liegt, warten Job und Familie auf einen Neuanfang. Alkoholismus ist eine Krankheit. Man hat Verständnis, das soziale Netz ist gespannt für jene, die sich hineinfallen und wieder aufbauen lassen möchten.

Aber, und das ist viel wichtiger: Kein Polizist, Staatsanwalt oder Richter interessiert sich dafür, ob und wie viel du säufst.

Mein Mandant dagegen kann auf Letzteres nicht hoffen. Er hat sich nämlich nicht gesellschaftstauglich berauscht, sondern mit Heroin. Er hat in diesem Fall niemanden bestohlen und keinen verletzt, außer vielleicht sich selbst mit der Droge. Aber stolze 0,6 Gramm Heroin zum Eigengebrauch bringen die Staatsgewalt unerbittlich gegen ihn auf. Das Ergebnis: sechs Monate Gefängnis. Ohne Bewährung.

Zum Glück bin ich nicht Strafrichter. Die Schizophrenie des Betäubungsmittelsrechts würde mich früher oder später wohl nach Trost suchen lassen, durch welche chemische Substanz auch immer.

Bargeld ist gefährlich

Vielleicht sollten wir froh sein, wenn die Banken uns bald kein Bargeld mehr geben. Denn das Zeug ist schlicht und einfach gefährlich, wie sich etwa aus einer Anklageschrift gegen einen Freizeitkiffer ergibt:

Die von den Polizeibeamten vorgefundenen 630,00 € stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Betäubungsmittelgeschäften, die der Angeschuldigte in der Vergangenheit abgewickelt hatte.

Seltsam, dabei hatte der mutmaßliche Drogenhändler sogar noch Kontoauszüge vorgezeigt. Aus denen ergab sich, dass er am Vortag 500,00 € vom Geldautomaten geholt hat. Aber das erwähnt die Anklageschrift mit keinem Wort. Wozu sich auch mit Tatsachen plagen, wenn es die „hohe Wahrscheinlichkeit“ gibt.

Gleichgültig ist nicht rücksichtslos

Wer im Straßenverkehr Mist macht, schließt schnell Bekanntschaft mit dem Paragrafen 315c des Strafgesetzbuches. Ermittlungsrichter sind flink dabei und entziehen dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis. Er darf also ab sofort nicht mehr Auto fahren – obwohl er noch gar nicht verurteilt ist.

Allerdings übersehen diese Richter gerne, welch hohe Hürden das Gesetz aufstellt. Der Beschuldigte muss nicht nur grob verkehrswidrig handeln. Nein, er muss sich gleichzeitig rücksichtslos verhalten haben. Diese Voraussetzung wird oft nicht ausreichend beachtet, ernst genommen und mitunter wohl auch nicht verstanden.

Wie im Fall meines Mandanten. Ihm wird ein riskanter Spurwechsel auf der Autobahn vorgeworfen. Der Crash führte zu hohem Sachschaden; verletzt wurde zum Glück niemand. Für den Ermittlungsrichter kein Problem. Er entzog meinem Auftraggeber vorläufig die Fahrerlaubnis, denn dieser sei ein ganz schlimmer Autofahrer. Zum Merkmal der Rücksichtslosigkeit fielen dem Richter nur Floskeln ein.

Das Landgericht hat die Entscheidung korrigiert:

… so bestehen doch Zweifel an der Rücksichtslosigkeit des Fahrverhaltens des Beschuldigten. … Insoweit steht dem dringenden Tatverdacht derzeit noch entgegen, dass er den Unfallgegner im toten Winkel bei in etwa gleich hoher Geschwindigkeit übersehen haben könnnte. Der Unfall hätte wohl auch vermieden werden können, wenn der Beschuldigte vor dem Wechsel auf die dritte Fahrspur auf der zweiten Fahrspur kurze Zeit verweilt hätte, um sich ausreichend zu orientieren.

Wenn dies nicht geschehen ist, so führt dies aber noch nicht ohne weiteres zur Annahme der Rücksichtslosigkeit. Es erscheint derzeit noch nicht hinreichend klar, ob sich der Beschuldigte aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber hinweggesetzt hat oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gar nicht erst aufkommen gelassen hat.

Mein Mandant darf erst mal wieder fahren. Auch wenn die acht Wochen, in denen er nicht ans Steuer durfte, sicher hart waren – im eventuellen Prozess können sie noch hilfreich werden. Immerhin hat er ja schon mal „gebüßt“.

Dauerhafte Abordnung

Post von einem nordrhein-westfälischen Landgericht:

… findet der Termin vom 15. Oktober 2008 wegen Urlaubs der Einzelrichterin mit anschließender dauerhafter Abordnung in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein nicht statt. Der neue Termin ist am 28. Januar 2009 …

Die Mitteilung ist vom 6. Oktober. Sieht ein wenig so aus, als wäre der Urlaub noch schnell eingeschoben worden, bevor die großen Aufgaben warten.

Uns stört es weniger. Wir vertreten den Beklagten.

Von Gravenreuth soll sich nicht mehr ärgern

Die Frage ist mir nicht neu: Wieso darf Günter Freiherr von Gravenreuth hier Kommentare schreiben? Meine Antwort war stets gleich: Warum nicht? Bisher wurden nur Leute ausgesperrt, die rein gar nichts zur Sache sagen oder sich permanent im Ton vergreifen.

Ich würde die Antwort auch gerne weiter so formulieren. Das geht aber nicht. Denn auf der einen Seite kommentiert von Gravenreuth gerne und viel. Alleine am 5. Oktober verfasste er vier längere Kommentare. Diese Kommentare, wie alle anderen, zu lesen, kostet zunächst mal meine Zeit. Das geht in Ordnung.

Ebenso in Ordnung ist, dass von Gravenreuth natürlich auch seine Kritiker anzieht. Die wiederum hinterlassen die eine oder andere Spitze gegen den Münchner Rechtsanwalt. Auch hier ist mir vorgeworfen worden, dass ich persönliche Anmerkungen gegen von Gravenreuth häufig editiere (sie gehören eben nicht zur Sache). Die Redaktion der Kommentare und die Erklärung, warum dies geschieht, kostet wiederum meine Zeit. Auch damit habe ich kein Problem.

Anders sieht es aber damit aus, dass von Gravenreuths Toleranzschwelle offenbar sehr niedrig liegt. Seit einiger Zeit erhalte ich von ihm förmliche Aufforderungen, kritische Beiträge über ihn zu löschen. Meist sind es die sattsam bekannten Witze über das, was einem während des Strafvollzugs so alles widerfahren kann. Das meiste kann ich aus meiner Erfahrung als Strafverteidiger übrigens in den Bereich der urbanen Legende verweisen. Aber gut, als möglicherweise Betroffener sieht man das vielleicht etwas enger. Auf der anderen Seite: Jede Löschungsaufforderung kostet meine Zeit.

Nun erhalte ich ein Fax des Münchner Anwalts. Es geht wieder um so eine alberne Spitze gegen ihn. Diesmal nimmt von Gravenreuth aber den Begriff „EV“ (einstweilige Verfügung) in den Mund. Und er verabschiedet sich mit „(noch) freundlichen kollegialen Grüßen“.

Das ist nun doch etwas viel. Deshalb bitte ich Rechtsanwalt von Gravenreuth, hier künftig einfach nichts mehr zu schreiben. Dann gibt es auch keine Reaktionen auf seine Beiträge mehr. Er muss keine kindischen Beiträge über seine Verurteilung mehr lesen. Ich gewinne spürbar Zeit.

Eine echte Win-Win-Situation. Ich hätte früher darauf kommen sollen.

Keine Zugluft in Reihe 47

Ich saß heute in Reihe 48 des Fluges Thai Airways TG 922 von Bangkok nach Frankfurt. Das einzig Bemerkenswerte war das Pärchen vor mir, Reihe 47, Sitze J und K. Sie redete schon beim Hinsetzen laut und aufdringlich auf den armen Mann ein, der neben ihr am Gang Platz nehmen musste.

Kurz nach dem Start war mir auch klar, warum ihr Männe die Bangkok Post gleich zweifach ins Flugzeug geschleppt hatte. An seinen Englischkenntnissen lag es sicher nicht. Und auch nicht daran, dass sein Horizont wesentlich über die Vergnügungshochburg Patong Beach auf Phuket hinausginge, das seine Frau für die „Dritte Welt“ hält, den ganzen ungesehenen Rest Asiens natürlich auch.

Während sie ihre Abscheu vor dem Ferntourismus bekundete, baute er mit der Bangkok Post das Flugzeug um. Wobei sein Hauptaugenmerk dem Lüftungsschacht galt. Das Ergebnis sah so aus:


6.10.2008 Flug TG 922 Bangkok – Frankfurt, Sitzreihe 47

Das Personal war nicht sonderlich begeistert, schritt aber letztlich nicht ein. Die Dame blieb so, wie sie es dringend wünschte, von Zugluft verschont.

Ich bin mir nicht sicher, ob man sich so was bei Fluggesellschaften erlauben sollte, die weniger asiatischer Zurückhaltung und Konfliktscheu huldigen.

Internet-Rache: In Spanien geht es da zur Sache

Udo Vetter nähert sich mittlerweile wieder deutschen Grenzen, der Lawblog indes geht mit diesem Posting zur Abwechslung mal ins Ausland, und zwar nach Spanien. Vor einem Gericht in Sevilla wurde dort über einen Fall geurteilt, der sich oder so ähnlich sicher auch in Deutschland ereignen könnte:

Ein heute 23jähriger war von seiner Freundin verlassen worden – aus Rache stellte er Nacktfotos von ihr sowie Sexfilmchem mit ihr ins Internet. Dem neuen Freund seiner Ex schickte er noch per Mail die Links, damit er mal die „Wahrheit“ über seine Freundin erfahre.

Es nutzte nichts, dass der junge Mann eine Tarn-E-Mail-Adresse benutzte. Er wurde ermittelt und kam vor Gericht. Die Aufnahmen waren zwar mit Wissen der Frau während der Beziehung gemacht worden, in die Veröffentlichung hatte sie aber natürlich nicht eingewilligt.

In Spanien sind die Staatsanwälte und wohl auch die Gerichte wenig zimperlich, wenn es um solche Straftaten geht. Der Staatsanwalt forderte wegen Datenschutz-Verletzung vier Jahre und drei Monate Haft sowie 6.000 Euro Schadenersatz für das Opfer.

Ich kenne keine vergleichbaren Verfahren aus Deutschland, vermute aber, dass hier noch nicht mal eine Haftstrafe zur Bewährung beantragt würde – zumal der Täter zum Tatzeitpunkt gerade mal 20 Jahre alt war.

Am Ende blieb auch dem Spanier der Knast erspart, es wurde aber teuer für ihn: Der 23jährige bot 30.000 Euro Schadenersatz, worauf die Frau den Strafantrag zurückzog. Ohne Strafantrag konnte die Angelegenheit nicht weiter verfolgt werden.

Die Präventivwirkung eines solches Verfahrens dürfte unbestreitbar sein.
Mehr über den Fall u.a. hier.

Wenn der Anwalt incognito bleiben möchte

Darf man die Schreiben von gegnerischen Anwälten im Internet veröffentlichen, darf der Name des Prozessgegners und seines Anwaltes erkennbar sein?

Diesen Fragen ist der Hamburger Rechtsanwalts Noogie C. Kaufmann ist einem Aufsatz für das Magazin c’t nachgegangen. Mit Genehmigung des Verlages wird der Aufsatz nun bei der Kanzlei Dr. Bahr kostenlos zum Download angeboten.

Aus den dort erwähnten Urteilen aus jüngster Zeit lässt sich der Trend ablesen, dass Anwälte mit Öffentlichkeit generell leben müssen (was ihnen ansonsten auch meist gut gefällt, wie ich früher als Gerichtsreporter bemerkt habe). Der Autor zieht aber gleichwohl als Fazit:

Wer juristische Entscheidungen ins Netz stellt, sollte besser defensiv vorgehen und im Zweifelsfall besser die Namen, die für das Verständnis eines Zusammenhanges entbehrlich sind, schwärzen.

Unters Kopfkissen?

Gestern habe ich mir nicht viel gedacht, als ich die vielen Menschen sah, die sich im Warteraum einer Filiale der thailändischen Kasikornbank versammelt hatten. Sparbücher und Wartemarke in der Hand, saßen sie geduldig da, bis sie an der Reihe waren.

Als ich im Hotel ein bisschen Internet gelesen habe, ging mir das Bild nicht mehr aus dem Kopf.

Der Optimist wird davon ausgehen, dass die allermeisten nur ihre Lohntüte auf die Bank bringen. War ja Monatsende.

Der Pessimist wird die Signale einer aufkeimenden Panik erkennen.

Ich kann dazu nur sagen, dass ich an dem von außen einsehbaren Warteraum der Bank schon etliche Male vorbei gegangen bin. Mehr als fünf, sechs Kunden habe ich nie darin gesehen. Gestern waren es vielleicht 75.

Da fragt man sich schon, ob es besser ist, verfügbares Geld unters Kopfkissen zu legen. Oder ins Schließfach. Andererseits kann man genau damit natürlich sein Scherflein dazu beitragen, dass den Banken wirklich die Luft ausgeht.

Denn wenn alle losrennen und ihre Konten plündern, dürfte das blutig enden. Ich kann keinen Beleg dafür finden, dass die Banken in der Lage wären, auch nur einen nennenswerten Betrag der fälligen Einlagen auf mittlere Frist an die Kunden auszuzahlen. Dass sie dies nicht innerhalb weniger Tage können, wird ohnehin nicht bestritten. Wer zu spät kommt, könnte also bitter bestraft werden. Und damit meine ich nicht die entfernte Möglichkeit, vor dem Kassenschalter totgetrampelt zu werden.

Was aber rechtfertigt das Vertrauen?

Es ist immer nur vom Einlagensicherungsfonds (Prospekt, PDF) die Rede. Der hat aber kein eigenes Vermögen, welches auch nur ansatzweise an die gesicherten Einlagen heranreicht. Wenn also die Mehrzahl der Banken nicht mehr zahlen kann, wird es auch der Sicherungsfonds nicht können.

Einen Rechtsanspruch gegen den Fonds gibt es ohnehin nicht. Abgesehen davon wird auch das freundlichste Gericht nur mit einem Zahlungsurteil helfen. Kann der Schuldner aber nicht zahlen, ist das Papier nicht mehr wert als eine Schuldverschreibung von Lehman Brothers.

Kopfkissen oder Vertrauen? Nach dem kleinen Erlebnis gestern schwanke ich doch sehr.