OLG-Richter im Nebenberuf. Bei Detlef Burhoff konnte sich dieser Eindruck leicht aufdrängen. Der Jurist, obwohl hauptberuflich in einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm tätig, war omnipräsent.
Er schrieb Bücher zu verschiedensten juristischen Themen, verfasste zig Aufsätze pro Jahr, hielt Vorträge und Seminare und gab sein Gesicht für ein professionelles Strafrechts-Portal her. Falls ich etwas vergessen habe, was mit Sicherheit der Fall ist, ist das nicht böse gemeint.
Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen den emsigen Richter bremsen wollen. Ob erfolgreich, kann man so oder auch anders sehen. In seinem Newsletter schreibt Burhoff:
Bei dieser Gelegenheit informiere ich Sie über eine bei mir eingetretene berufliche Änderung. Ich bin mit Ablauf des 15. Oktober 2008 aus dem richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden, und zwar – um allen anders lautenden Gerüchten vorzubeugen – auf eigenen Antrag. Nach Auffassung des Landes war der Umfang meiner Nebentätigkeit nicht mehr mit der richterlichen Tätigkeit zu vereinbaren.