Vor einigen Monaten hatte ich Gelegenheit, auf das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu schimpfen. Ein Strafrichter hatte mich mit einem Überraschungsurteil aufgebracht. Freiheits-, statt Geldstrafe. Selbst die Staatsanwaltschaft war der Meinung gewesen, eine Geldstrafe reicht aus.
Vorhin war die Berufungsverhandlung am Landgericht Berlin. Nun weiß ich jedenfalls, dass mich mein Gefühl seinerzeit nicht getrogen hat. Das Urteil des Strafrichters war einfach daneben. Die Strafkammer konnte nämlich auch nicht nachvollziehen, wie der Richter damals zu seinem harschen Urteil gekommen war.
So wurde das Urteil nach relativ kurzer Verhandlung berichtigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe. Die Kosten für die komplette Berufung muss die Staatskasse tragen.
Letztes Mal bin ich mit schlechterer Laune aus Berlin abgereist.