Es geht um den Vorwurf der Schwarzarbeit. So richtig erklären kann sich mein Mandant nicht, warum er ausgerechnet als Zeuge gehört werden soll. Ihm hat der betreffende Handwerker, vermittelt über eine Internetbörse, jedenfalls eine Rechnung ausgestellt.
Anscheinend hat das Ordnungsamt Probleme, vernünftige Aussagen zu bekommen. Im Zeugenfragebogen für meinen Mandanten fand sich jedenfalls der Satz:
Ich sichere Ihnen aber verbindlich zu, dass ich auf die Verfolgung einer durch Sie möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit verzichte.
Das Opportunitätsprinzip macht es möglich.