Es ist manchmal ganz hilfreich, in den Sitzungssaal zu gehen und der vorherigen Verhandlung zu lauschen. Vor allem, wenn man den Richter nicht kennt. Heute am Amtsgericht Brühl hat sich das jedenfalls gelohnt. Der Vorsitzende ging sehr fair mit einem Mann um, der mit Restalkohol im Blut Auto gefahren war.
Besonders positiv rechnete er dem Angeklagten an, „dass Sie nicht lange rumgeredet haben, die Sache einsehen und auf mich den Eindruck machen, dass es Ihnen leid tut“. Das Ergebnis war ausgesprochen mild. „Good Vibrations“. Die konnte ich natürlich nicht unberücksichtigt lassen und überdachte die bisherige Verhandlungsstrategie noch mal – jedenfalls, was die Feinheiten angeht.
Im Ergebnis lief es darauf hinaus, dass der Mandant ein möglichst knappes, glasklares Geständnis ablegte. Obwohl man zu Details viel hätte erklären können. Sogar Beweisanträge wären denkbar gewesen.
Der Schwenk hat sich gelohnt.
Der Richter reagierte auch bei uns mit einem unübersehbaren Bonus. Der fiel sogar so groß aus, dass es am Ende bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verblieb. Dabei wird eine Strafe überhaupt nur ausgesprochen, wenn der Angeklagte innerhalb einer Bewährungszeit (ein Jahr) erneut eine Straftat begeht.