Bereits am 12. Mai 2008 wurde von einem damals unbekannten Heimkehrer eines Musikfestivals in Steinach die Holzkassettendecke eines Heiligenhäuschens bei Hohn zerschlagen. Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.
Dieses Beispiel widerlegt einen weitverbreiteten Irrtum. Dass DNA-Analyse eine Methode ist, die nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung angewandt wird.
Zwar hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgestellt, bevor Verdächtige ihre DNA untersuchen und die Ergebnisse speichern lassen müssen. Wer aber einmal in der Kartei drin ist und dessen DNA aufgefunden wird, läuft Gefahr, sich auch bei Bagatelldelikten verdächtig zu machen. Die DNA-Kartei darf beim Verdacht auf jedwede Straftat zu Rate gezogen werden, also auch bei Schwarzfahren oder Sachbeschädigung.
(Danke an Floh für den Link)