Rettungsversuch

Nachdem das Landeskriminalamt in einer Berufungsstrafsache ein Gutachten erstattet hat, ist die Anklage in sich zusammengefallen. Selbst der Staatsanwalt sieht jetzt – schriftlich! – ein, „der Tatvorwurf ist nicht aufrecht zu erhalten“.

Aber reflexartig wird natürlich versucht zu retten, was zu retten ist. Plötzlich geht es um einen ganz anderen Aspekt des Urteils erster Instanz, welches das Amtsgericht gesprochen hat. Der Angeklagte soll behauptet haben, er habe einen Vertrag mit einem Dienstleistungsbetrieb gar nicht unterschrieben. Schon im Zivilverfahren habe sich dann aber herausgestellt, dass er doch unterschrieben hat.

Versuchter Prozessbetrug sei das gewesen, meint der Staatsanwalt nun. Das kleine Problem ist nur, dass die angeblich fehlende Unterschrift gar nicht Gegenstand der ursprünglichen Anklage war. Auch nicht des Eröffnungsbeschlusses. Erst im Urteil des Amtsgerichts taucht dieser Sachverhalt dann auf, auf mehr oder weniger wundersame Weise. (Ich war in der ersten Instanz nicht tätig.) Nicht einmal einen Hinweis hat das Amtsgericht gegeben, so das Protokoll.

Ich erspare mir Einzelheiten, aber es ist unzulässig, eine nicht angeklagte, nicht eröffnete und in der Hauptverhandlung nicht erörterte Tat zum Gegenstand eines Urteils zu machen. Wäre das möglich, könnte man sich die Hauptverhandlung gleich sparen und aufgrund Aktenlage verurteilen – ohne den Angeklagten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Wenn es schon in der ersten Instanz nicht zulässig ist, wird es in der laufenden Berufung schon etwas absurd, nun darauf abzustellen. Ich vermute, dass der jetzt zuständige Staatsanwalt nur das Urteil gelesen hat, aber den Rest der Akte nicht. So wird ihm all das nicht aufgefallen sein. Das gilt auch für den Umstand, dass er die Verfahrensmängel auch nicht heilen kann. Der angebliche Prozessbetrug ist nämlich nun auch schon verjährt, weil sich die Sache schon jahrelang hinzieht und alleine in der Berufung drei Jahre auf die Verhandlung wartete. Selbst eine neue, gesonderte Anklage wäre also nicht mehr möglich.

Ich werde das jetzt alles mal für das Gericht aufschreiben. Und mich freuen, auch mal zur Aufklärung beitragen zu können.