Die Massenabmahner von Tauschbörsennutzern verlässt der Mumm. Jetzt geht es anscheinend nur noch darum, auf Verunsicherung beim ein oder anderen zu hoffen und schnell ein paar Euro abzugreifen. Oder wie lässt es sich erklären, dass die Anwälte eines Pornoverlegers in einem aktuellen Brief von 25.000,00 € erzählen, die der Streitwert betragen soll. Auf den Abgemahnten kämen dann Anwaltsgebühren von 900,00 € zu.
Der Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung wäre in dieser Summe noch nicht erhalten. Wie hoch der Schadensersatz sein soll, wird schon gar nicht mehr dargelegt. Vor einigen Monaten gab es noch Schreiben, in denen jeder Porno mit 50.000,00 oder sogar 100.000,00 € angesetzt wurde.
Aber das war einmal. Jetzt schlagen die Anwälte vor, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung von 250,00 € Euro zu erledigen, und zwar insgesamt und endgültig. Die herrlichen Zeiten scheinen offenbar vorbei zu sein.
Wobei es in diesem Fall noch nicht mal die 250,00 € gibt…