Gegen einen Mandanten wird wegen Polizistenbeleidigung ermittelt. Tatvorwurf laut Anhörungsbogen:
permanentes Duzen.
Ob davon die Welt untergeht, lassen wir mal offen. Interessant wird es aber, wenn Zeugen berichten, der Polizist habe mit dem Duzen angefangen und sich selbst nicht gerade gewählt ausgedrückt.