Keine Polizei

Der Unfall ereignete sich auf dem Werksgelände eines großen Unternehmens. Mein Mandant stand mit seinem Lastwagen an einer Laderampe. Beim Rangieren streifte ein anderer Laster sein Fahrzeug. Es entstand Blechschaden von knapp 2.000,00 Euro.

Um den Schaden wird jetzt gestritten. Der Unfallgegner behauptet nämlich, auch der Lkw meines Mandanten sei gerollt. Und die Beweislage ist schwierig. Mein Mandant hat sich nämlich vom Werksschutz der Firma einlullen lassen. Die Werksschützer verboten ihm, die Polizei zu rufen. Das werde bei dem Unternehmen intern erledigt.

Immerhin wurde dann ein Unfallbogen ausgefüllt. Das Feld „Unfallhergang“ blieb allerdings leer. Von der Polizei sind da in der Regel erhellendere Ausführungen zu erwarten. Mein Mandant hätte den Bogen vielleicht genauer lesen sollen. Dann hätte er dem Werksschützer, der die Polizei partout nicht auf dem Gelände haben wollte, den Marsch blasen können. In dem Formular steht nämlich:

Den Beteiligten wurde erklärt, dass dieses Unfall-Protokoll nur internen Zwecken dient. … Diese Unfallaufnahme ersetzt in keinem Fall die Unfallaufnahme durch die Polizei.