Aus einem Strafbefehl:
Am Tattag gerieten Sie mit dem Geschädigten R. über ein vorausgegangenes Verkehrsgeschehen in ein Streitgespräch. Im Verlauf der Auseinandersetzung beschimpften Sie ihn lautstark wie folgt: „dickes, dämliches, dummes Arschloch“ und betitelten ihn als „dämlichen“ oder „dummen Wichser“.
Ich habe zwar noch keine Akteneinischt gehabt. Aber ich wette, Herr R. beteuert in seiner Anzeige, er habe nur presseclubtauglich geredet.