Ich korrespondiere mit einem Schuldner, dessen Konto wir gepfändet haben. Er sagt immer, wir sollen die Pfändung aufheben, dann könne er zahlen. Das Geld komme aber aus einer anderen Quelle.
Ich dagegen hätte schon gern einen Beleg, dass er es ernst meint. Zum Beispiel in Form einer Abschlagszahlung. Darauf geht der Schuldner allerdings nicht ein.
Jetzt bietet sich eine gute Gelegenheit. Unser Mandant hat noch weitere 159 Euro von dem Mann zu kriegen. Ein eher unbedeutender Teilbetrag, der noch nicht durch Gerichtsurteil festgeschrieben ist. Ich habe dem Schuldner vorgeschlagen, erst mal diese Summe zu überweisen, um seinen guten Willen zu belegen. Dann könnten wir weiter reden.
Ich fürchte, es kommt wieder nichts. Außer einer E-Mail.