Das war nicht recht. Und es hat Michael Bertrams, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster denn auch geschmerzt. Da hatte doch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem vor zwei Monaten in seiner Abschiedsrede an abweichende Meinungen zu Neo-Nazi-Kundgebungen erinnert. Das OVG hat sie mehrfach verboten. Und diese Verbote hat das Bundesverfassungsgericht immer kassiert, dabei die Meinungs- und Versammlungsfreiheit betont. Hoffmann-Riem schob dem OVG unter, das habe sogar das amtliche Autokennzeichen HH wegen seiner Nähe zum Hitlergruß bei rechtsextremen Demonstrationen überkleben lassen. Falsch. Weswegen jetzt Hoffmann-Riem den Präsidenten in Münster um Entschuldung bat. Der hat sie angenommen. Nachdem er sie bei Hoffmann-Riem einklagen musste. (pbd)