Geschwindigkeitskontrolle im Düsseldorfer Rheinufertunnel: Um 23.14 Uhr zeigte das Lasermessgerät der Düsseldorfer Polizei bei einem schwarzen Audi R 8 182 Stundenkilometer an. Der Fahrer hatte naturgemäß wenig Lust auf die Anhaltekontrolle. Er bremste unmittelbar hinter der Messstelle ab und bog scharf rechts ins Altstadtparkhaus ein.
Die Beamten überprüften natürlich sofort die Parkdecks. Den Audi R 8 fanden sie dort auch. Das Auto war verschlossen, vom Fahrer fehlte jede Spur. Die Halterfeststellung führte die Polizei zu einer Düsseldorfer Mietwagenfirma. Das Fahrzeug ist derzeit tatsächlich verliehen.
Die Ermittlungen zum Fahrer dauern nach Angaben der Polizei an. Den Schnellfahrer erwarten drei Monate Fahrverbot, 425 Euro Bußgeld und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei – wenn er denn ermittelt werden kann. Denn der Mieter des Autos wird natürlich sagen, dass er den Wagen weitergegeben hat. Oder er wird ganz einfach schweigen. Ebenso wie die Halter- dürfte auch die Mietereigenschaft nicht ausreichen, jemanden einer Fahrt zu überführen.
Vielleicht rächt es sich hier mal, dass die Polizei am Fotobeweis bei der Lasermessung spart.