Im Streit um das finanziell stark angeschlagene Klinikum Dortmund hat gestern das Verwaltungsgericht Arnsberg dem dortigen Regierungspräsidenten Helmut Diegel (CDU) einen Maulkorb verpasst. Diegel hatte mehrfach dem Dortmunder Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) vorgeworfen, der habe sich den aktuellen städtischen Doppelhaushalt – der das Klinikum unterstützen soll – „durch falsche Angaben erschlichen“.
Diese Behauptung, so sagt es die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts, darf Diegel unter Strafandrohung in der Öffentlichkeit weder wörtlich noch sinngemäß wiederholen (AZ: 12 L 597/08). Zur Begründung der einstweiligen Anordnung heißt es, dass OB Langemeyer sich „nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand“ die Zustimmung der Bezirksregierung zur Haushaltssatzung eben „nicht durch vorsätzlich falsche Angaben erschlichen hat“.
Dem Gericht fehlen schlicht hinreichende Anhaltspunkte dafür. Den Argumenten Langemeyer habe Diegel „nichts Durchgreifendes entgegengesetzt“. Außerdem sei die einstweilige Anordnung auch notwendig, um das Persönlichkeitsrecht Langemeyers vor ehrverletzenden Äußerungen zu schützen.
Sollte Diegel gegen den Beschluss verstoßen, müsste er 10.000 Euro zahlen. Eine in der Rechtsprechung sehr niedrige Summe. Die das Gericht dennoch für angemessen und ausreichend hält, weil sie davon ausgeht, dass Diegel die Gesetze kennt und das Verbot einhält.
Das vermutet auch Langemeyer. Er sagte gestern: „Die Angriffe sind im kommunalen Vorwahlkampf politisch motiviert. Ich musste mit meiner Klage Herrn Diegel die rote Karte zeigen“. (pbd)