Das Amtsgericht Herford bricht mit einem Dogma. Ein Richter hält es für erforderlich, dass bei Lasermessungen im Straßenverkehr ein Beweisfoto gemacht wird. Wie das Mindener Tageblatt berichtet, hat Bußgeldrichter Helmut Knöner einem Autofahrer den Punkt in Flensburg erspart:
Im vorliegenden Fall fuhr der Betroffene versetzt hinter einem anderen Fahrzeug her. Dadurch befand sich vermutlich mehr als ein Auto im Zielerfassungsbereich des Lasergeräts. Während der Polizeibeamte vor Gericht betonte, dass nur das nachfolgende Fahrzeug gemessen wurde, zweifelte der Amtsrichter dies an: „Nur wenn ich einen Fotobeweis gehabt hätte, wäre eine Verurteilung selbstverständlich gewesen.“
Bei anderen Gerichten blitzt man mit dieser Forderung regelmäßig ab. Selbst bei unklarer Verkehrssituation wird grundsätzlich den Polizisten vertraut. Schließlich sind sie alle erfahrene Kräfte, bestens geschult und somit über jeden Fehler erhaben. Schon weil sich viele Beamte mittlerweile offensichtlich darauf verlassen, dass Amtsrichter an ihren Lippen hängen, ist die Entscheidung aus Herford begrüßenswert.
Ein ebenso großes Übel ist, dass Autofahrern nicht mal mehr die Messung gezeigt wird. Früher war es üblich, dass der Betroffene sich den Messwert auf dem Gerät zeigen lassen kann – wenn er denn darauf besteht. Die Geräte sind nicht umsonst so konstruiert, dass nur tatsächliche Messungen angezeigt werden.
Aber selbst auf diese letzte Sicherung wird mittlerweile verzichtet. Denn so lassen sich vom Messposten aus mehr Autofahrer ins Visier nehmen. Man muss nicht mehr darauf warten, dass der Gemessene sich das Ergebnis ansehen konnte. So lange war das Gerät früher blockiert.
Wer schon mal erlebt hat, wie der Messbeamte die Ergebnisse weiter gibt, wird die möglichen Fehlerquellen schnell erkennen. Da wird gefunkt oder gerufen („Der blaue Opel 89, der weiße Daimler 87“), was das Fließband hergibt.
Von der Möglichkeit, mal eben einem unbeliebten Bekannten, der zufällig des Weges kommt, kräftig einen einzuschenken, möchte ich gar nicht sprechen.