„Bei einer Taschenkontrolle wurden fast 6.000 Euro Bargeld gefunden. Auf Befragung gab Frau N. an, dass sie in einem Bordell in Ulm gearbeitet habe. Die Personalien der Beschuldigten sind absolut nicht gesichert. Nach kriminalistischen Erfahrungen handelt es sich um organisierte Strukturen des nigerianischen Menschenhandels, welche vom LKA federführend bearbeitet werden. Im Falle einer Kontrolle sind die Frauen genauestens instruiert. …
Es meldete sich dann Herr Rechtsanwalt Vetter, Düsseldorf, telefonisch beim Unterzeichner. … Am gleichen Tag ging dann ein bei hiesiger Dienststelle ein Fax des Rechtsanwalts ein, wonach er Antrag auf Asyl für seine Mandantin stellte. Aufgrund des Antrags war eine richterliche Vorführung zwecks Abschiebehaft hinfällig.“