Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Wenn die Versammlung in geschlossenen Räumen stattfindet, muss sie nicht angemeldet und schon gar nicht genehmigt werden. Was aber, wenn sich Polizeibeamte in die Versammlung schmuggeln, zuhören und sogar alles aufnehmen möchten? Oder sich, nach Enttarnung, auf das Versammlungsgesetz berufen und verlangen, dass ihnen ein angemessener Platz zugewiesen wird?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeigt der Polizei für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen Grenzen auf. Beamte haben nicht das Recht, sich inkongnito unters Publikum zu mischen. Sie haben auch kein grundsätzliches Recht auf (offene) Präsenz. Und schon gar nicht ist es ihnen erlaubt, die Versammlung auf Tonband aufzunehmen; dies verstößt gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.