Für die Zürcher Stadtpolizei gelten verschärfte Regeln bei Leibesvisitationen, berichtet der Tagesanzeiger:
So muss künftig über Leibesvisitationen, die über ein Abtasten hinausgehen, ein Vorgesetzter entscheiden. Ferner werden Visitationen nicht mehr durch dieselben Polizisten durchgeführt, die bereits bei der Festnahme dabei waren. Dies soll zur Deeskalation beitragen.
Auslöser waren Fälle, in denen die Polizei unverhältnismäßig vorgegangen war. So mussten sich zwei 15-jährige Mädchen nackt ausziehen, die 2006 beim Kiffen erwischt worden waren.