Sie brachte Klaus Zumwinkel fast ins Gefängnis. Spätestens seitdem gilt Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen als harte Strafverfolgerin. Möglicherweise zu hart, denn ein Düsseldorfer Anwalt hat jetzt das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil Lichtinghagen ihn genötigt haben soll. Der Jurist saß wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft. Diesen Druck habe die Anklägerin bewusst ausgenutzt, um zwei Bürgschaften über 7,5 Millionen Euro für das Land zu erhalten. Dazu die Rheinische Post:
Der Anwalt behauptet: Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen habe ihn bedroht, um die Bürgschaft zu bekommen. Nur wenn der Anwalt diese Zusatz-Bürgschaft für eine künftige Steuerschuld vorlege, könne er „binnen weniger Stunden frei“ kommen – sonst werde sie „alles daran setzen, dass er in Haft bleibt“.
Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt der Anwalt jetzt auf Herausgabe der zweiten Bürgschaft. Und er hat sogar Aussichten, Recht zu bekommen, wie die Rheinische Post weiter schreibt:
Die Staatsanwältin habe durch eine rechtswidrige Drohung mit verlängerter U-Haft den Anwalt tatsächlich illegal zur Zweit-Bürgschaft gedrängt – falls die Vorwürfe des Anwalts beweisbar sind. Zwar sei dem Fiskus ein „berechtigtes Interesse“ an einer solchen „Sicherungsbürgschaft“ nicht vorzuwerfen, so das Gericht. Aber: Das könne „nicht mit dem Mittel der Fortdauer der U-Haft erzwungen werden“. So sei Freiheitsentzug das „stärkste Mittel des Staates“ und dürfe nicht „zur Absicherung staatlicher Geldforderungen“ zweckentfremdet werden, so die Richter der 6. Zivilkammer.
Jetzt soll Margrit Lichtinghagen vernommen werden. Mit Sicherheit einer ihrer Auftritte, die sie weniger genießen wird.