Mein Mandant fuhr abends über die Autobahn. In einiger Entfernung sah er Reste eines Lkw-Reifens auf seiner Fahrspur. Nach rechts ausweichen konnte er nicht, die Spur war dicht. Hinter ihm fuhren auch Autos, anhalten war also riskant.
Mein Mandant entschied sich, mit mäßigem Tempo über die Reifenteile zu fahren. Dabei wurde die Stoßstange vorne beschädigt. Ein Anruf bei der Autobahnpolizei ergab, eine Streife hat tatsächlich den Lkw aufgeschrieben, der den Reifen verloren hatte. Die Adresse des Schädigers kriegte mein Mandant auf der Wache.
Außerdem eine Verwarnung über 35 Euro. Wegen „Geschwindigkeit“, wie es so nett auf dem Zahlschein heißt. Der Beamte hatte nur folgende Erklärung für meinen Mandanten übrig:
Wenn Sie nicht zu schnell gewesen wären, hätten Sie rechtzeitig vor dem Hindernis halten können.
So etwas lässt sich wohl nur damit erklären, dass auch der gemeine Polizist mittlerweile unter Umsatzdruck steht und seine Knöllchenziele erreichen muss. Falls es doch mit Logik zu tun hat, vertrauen mein Mandant und ich unerschütterlich auf die Fähigkeiten des zuständigen Amtsrichters. Wenn nicht sogar schon vorher dem Ordnungsamt auffällt, dass es nachts mal wieder kälter ist als draußen.
Dazu passend die Einleitung eines Gesprächs, das die taz mit Friedrich Küppersbusch geführt hat:
taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht letzte Woche?
Friedrich Küppersbusch: Wurde hinter der Kölner Zoobrücke polizeilich rausgewunken, weil „der Kollege per Funk gemeldet hat, Sie hätten während der Fahrt auf Ihr Handy geguckt“.
taz: Was wird besser in dieser?
Friedrich Küppersbusch: Kölner Polizei geht dazu über, sich Knöllchen-Anlässe gleich zu Hause auszudenken oder gegen Aufpreis Verkehrskontrollen telefonisch durchzuführen. Natürlich nicht während der Fahrt.