O-Ton Polizei:
Für die Entschlüsselung von PGP-Containern mit nicht-trivialen Passwörtern sind hier keine zeitlich akzeptablen mathematischen Ansätze bzw. Dekryptierverfahren bekannt.
Falls die Staatsanwaltschaft jetzt doch die Entschlüsselung anordnet, muss ich dem Mandanten wohl eine „vorläufige Abrechnung“ schicken.