Die deutschen Buchhändler wollen auch bei E-Books darauf pochen, dass die gesetzliche Buchpreisbindung gilt, heißt es in einer Erklärung des „Börsenvereins des Deutschen Buchhandels„.
Das würde bedeuten: Der Preis für ein rein elektronisch heruntergeladenes Buch könnte zwar günstiger sein als das gedruckte Exemplar im Laden, aber einen Preiswettbewerb der Anbieter dürfte es nicht geben. Flatrate-Angebote, bei denen für einen fixen Preis beliebig viele Bücher heruntergeladen werden können, wären ebenso unmöglich, meint Heise.de.
Über Buchpreisbindung lässt sich herzhaft streiten. Die einen sehen darin ein krassen Verstoß gegen das Prinzip des freien Wettbewerbs; andere meinen, nur so lasse sich das Kulturgut Buch retten. Wer mag, kann sich bei Wikipedia in die Argumente vertiefen.
Kaum zu bestreiten ist aber, dass die Buchpreisbindung schon jetzt immer wieder umgangen wird. Kaufhäuser stellen dafür dann eben Azubis ab, die Bücher mit Buntstiften bemalen oder Eselsohren reindrücken. Dann sind es Mängelexemplare, die nach Belieben verramscht werden dürfen.
Bei E-Books könnte m.E. der Nutzen des Gesetzes, sofern überhaupt anwendbar, noch fraglicher werden – dann nämlich, wenn der Verkäufer seine E-Book-Downloads formal im fernen Ausland anbietet. Nicht nur in China dürfte das deutsche Buchpreisbindungsgesetz schwerlich durchsetzbar sein.