In Düsseldorf sollen zwei Männer einen 54-Jährigen „unfassbar brutal“ getötet haben. Selbst einem erfahrenen Ermittler wie dem zuständigen Kommissar soll der Atem gestockt haben. Wie man dem Bericht der NRZ entnehmen kann, haben die mutmaßlichen Täter gestanden. Und zwar umfassend. Ihre Angaben gehen so weit, dass gegen einen der mutmaßlichen Täter jetzt sogar wegen Mordes an einer 72-jährigen Frau ermittelt wird. Deren Tod hatte die Polizei bisher als Unfall eingestuft.
Der Ablauf der Dinge ist ein Musterbeispiel dafür, wie man als Beschuldigter durch Redseligkeit für sich alles noch viel schlimmer machen kann. Der Bericht besteht praktisch nur aus Informationen, welche – mangels unmittelbarer Zeugen – zunächst nur auf die Angaben der mutmaßlichen Mörder gestützt werden können:
– dass das spätere Opfer einen von ihnen bezichtigte, eine ältere Dame ertränkt zu haben;
– dass sie das Opfer über ein Brückengeländer in den Teich schleuderten;
– dass sie den Kopf des Mannes so lange unter Wasser drückten, bis er sich nicht mehr rührte;
– dass sie anschließend in die Wohnung des Opfers gingen, dort duschten und sich umzogen;
– dass ihr Opfer ihnen mit einer Anzeige gedroht hatte;
– dass sie nicht sicher waren, ob ihr Opfer wirklich tot ist, sich ein Messer griffen und erneut in den Park gingen;
– dass das Opfer bei ihrer Rückkehr schwer atmend im Gebüsch kauerte;
– dass sie abwechselnd auf den noch lebenden Mann einstachen;
– dass sie das Messer in den Rhein warfen.
Nach dem üblichen Schema dürfte die Polizei die Geständnisse durch zwei Kniffe gefördert haben.
1. „Dein Kumpel hat unseren Kollegen bereits alles gesagt. Es hat also keinen Sinn, zu schweigen oder die Tat abzustreiten.“
2. „Wenn du die Karten auf den Tisch legst, wird alles nicht so schlimm. So ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus.“
Was den zweiten Punkt angeht, kann man das Ergebnis schon sehen. Bereits in der Pressekonferenz werden die Angaben der Verdächtigen als Beleg dafür genommen, dass es sich um Bestien und um ein abscheuliches Verbrechen handelt. Eine schreckliche Tat – zweifellos. Aber ebenso zweifellos wäre es das Recht der Beschuldigten gewesen, die Sache für sich nicht noch schlimmer zu machen. Durch simples Schweigen. Zum Beispiel.
Für ein mögliches Geständnis wäre aus ihrer Sicht, und diese Sicht hat mit Moral nichts zu tun, ein späterer Zeitpunkt viel günstiger gewesen.