Dessert

„Ich hol‘ mir noch ein Dessert“, sagt der Mann am Nebentisch. Schon vorher hat er sich ziemlich gierig bedient, an dem kleinen Buffet. Seine Frau nickt anerkennend. „Ich schaffe nichts mehr“, verkündet sie. „Kuchen haben die hier ja nicht.“

Wenig später kommt er zurück an den Tisch. In der Hand eine Schüssel und einen Suppenlöffel. Ungefragt erzählt er seiner Frau, dass der Pudding etwas labberig ist. „Liegt vielleicht am Joghurt“, wird er belehrt. „Fettarm, so was ist heutzutage modern.“

Er löffelt sich tapfer bis zum Grund. Ich muss dringend vor die Tür. Lachen. Auf dem Weg dorthin sehe ich die Kellnerin. Sie steht am Buffet und wundert sich, dass das Thousand Island Dressing alle ist.

Ihr Konto wurde blockiert

„Ihr Skype Konto wurde blockiert.“ Anrufe außerhalb von Skype sind nicht mehr möglich, obwohl das Konto im Plus steht und die automatische Aufladung aktiviert ist. „Klicken Sie hier für weitere Informationen.“ Der Link führt auf eine nichtssagende Begrüßungsseite.

Am Rechner kann es eigentlich nicht liegen. Dann müssten mindestens zwei Notebooks und zwei PCs plötzlich den gleichen Fehler haben.

Der Skype-Support scheint sich für die Probleme seiner Kunden nicht zu interessieren. Zwei Hinweise und Bitten um Freischaltung des Guthabens blieben ohne Reaktion. Wundert mich eigentlich, weil die Firma doch gerade mit den Skype-out-Gesprächen ihr Geld verdienen dürfte.

Falls sich jetzt nicht bald was für den Benutzernamen „udovetter“ tut, raffe ich mich auf und wechsele ich zu einem anderen Anbieter. Selbst Yahoo Phone out ist deutlich preiswerter als Skype. Und andere bieten für zehn Euro pro Quartal sogar Quasi-Flatrates in viele Länder, Mobilfunkanschlüsse inbegriffen.

Wie man sich selbst zur Bestie macht

In Düsseldorf sollen zwei Männer einen 54-Jährigen „unfassbar brutal“ getötet haben. Selbst einem erfahrenen Ermittler wie dem zuständigen Kommissar soll der Atem gestockt haben. Wie man dem Bericht der NRZ entnehmen kann, haben die mutmaßlichen Täter gestanden. Und zwar umfassend. Ihre Angaben gehen so weit, dass gegen einen der mutmaßlichen Täter jetzt sogar wegen Mordes an einer 72-jährigen Frau ermittelt wird. Deren Tod hatte die Polizei bisher als Unfall eingestuft.

Der Ablauf der Dinge ist ein Musterbeispiel dafür, wie man als Beschuldigter durch Redseligkeit für sich alles noch viel schlimmer machen kann. Der Bericht besteht praktisch nur aus Informationen, welche – mangels unmittelbarer Zeugen – zunächst nur auf die Angaben der mutmaßlichen Mörder gestützt werden können:

– dass das spätere Opfer einen von ihnen bezichtigte, eine ältere Dame ertränkt zu haben;

– dass sie das Opfer über ein Brückengeländer in den Teich schleuderten;

– dass sie den Kopf des Mannes so lange unter Wasser drückten, bis er sich nicht mehr rührte;

– dass sie anschließend in die Wohnung des Opfers gingen, dort duschten und sich umzogen;

– dass ihr Opfer ihnen mit einer Anzeige gedroht hatte;

– dass sie nicht sicher waren, ob ihr Opfer wirklich tot ist, sich ein Messer griffen und erneut in den Park gingen;

– dass das Opfer bei ihrer Rückkehr schwer atmend im Gebüsch kauerte;

– dass sie abwechselnd auf den noch lebenden Mann einstachen;

– dass sie das Messer in den Rhein warfen.

Nach dem üblichen Schema dürfte die Polizei die Geständnisse durch zwei Kniffe gefördert haben.

1. „Dein Kumpel hat unseren Kollegen bereits alles gesagt. Es hat also keinen Sinn, zu schweigen oder die Tat abzustreiten.“

2. „Wenn du die Karten auf den Tisch legst, wird alles nicht so schlimm. So ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus.“

Was den zweiten Punkt angeht, kann man das Ergebnis schon sehen. Bereits in der Pressekonferenz werden die Angaben der Verdächtigen als Beleg dafür genommen, dass es sich um Bestien und um ein abscheuliches Verbrechen handelt. Eine schreckliche Tat – zweifellos. Aber ebenso zweifellos wäre es das Recht der Beschuldigten gewesen, die Sache für sich nicht noch schlimmer zu machen. Durch simples Schweigen. Zum Beispiel.

Für ein mögliches Geständnis wäre aus ihrer Sicht, und diese Sicht hat mit Moral nichts zu tun, ein späterer Zeitpunkt viel günstiger gewesen.

Ungeheuerlich und böswillig

Weil der Doppelmonarch („Ausbrecherkönig“, „Bankraubkönig“) Jan Zocha Sprengstoff in seiner Einzelzelle hatte, fragte der Express: Wie kommen solche Sachen eigentlich in den Knast? Ich habe der Zeitung dazu einige Fragen beantwortet.

Im Bericht las sich das so:

Strafverteidiger Udo Vetter aus Düsseldorf ist 13 Jahre regelmäßig in Gefängnissen und weiß: Im Knast bekommt man einfach alles.

Drogen, Schusswaffen, Alkohol, Pornofilme: „Wer ein Handy reinschmuggeln kann, ist der King.“ Der größte Schwachpunkt seien die Vollzugsbediensteten.

Die sind, obwohl es für die 37 Knäste in NRW mit rund 18.000 Insassen „mehrere Hundert neue Stellen“ (O-Ton Neubauer) geben soll, überlastet.

Und verführbar. Vetter: „Viele kommen aus einem ähnlichen Milieu wie die Insassen. Da entstehen schnell Bindungen.“ Auch unter Berufskollegen, die unbeaufsichtigt mit Mandanten sprechen dürften, gebe es Schwarze Schafe.

Dazu schreibt mir Klaus Jäkel, Landesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten:

… mit Empörung haben die NRW-Strafvollzugsbediensteten Ihre Ausführungen im Express vom 7. August 2008 zur Kenntnis genommen. Sie werden dabei bezogen auf die Bediensteten des Strafvollzuges wie folgt wörtlich zitiert:

„Viele kommen aus einem ähnlichen Milieu wie die Insassen. Da entstehen schnell Bindungen .“

Diese ungeheuerlichen böswilligen Vorwürfe weisen wir mit Entschiedenheit zurück und beabsichtigen auch öffentlich dagegen vorzugehen. Wir möchten Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, sich zuvor von diesen Äußerungen schnellst möglichst zu distanzieren.

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mich als Landesvorsitzender des BSBD in NRW nicht nur schützend vor die Bediensteten des Strafvollzugs sondern auch vor die betreffenden Rechtsanwälte gestellt. Ich hätte mir gewünscht, auch Sie wären so verfahren.

Das habe ich Herrn Jäkel geantwortet:

… meine Aussage ist erkennbar nicht so gemeint, dass Strafvollzugsbedienstete aus dem kriminellen Milieu stammen oder dort verkehren. Die Aussage bezieht sich vielmehr auf die soziale Herkunft, d.h. Familien-, Wohn- und Bildungsverhältnisse. Das hat nichts mit Klassendenken o.ä. zu tun und beinhaltet auch keine negative Wertung.

Dass der Express meine Äußerung pointiert wiedergegeben und auf eine wünschenswerte Differenzierung verzichtet hat, liegt in der Natur des Boulevardjournalismus. Trotzdem wird der verständige Leser wissen, was gemeint ist.

Ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie sich schützend vor Rechtsanwälte stellen. Ich bin aber kein Funktionär oder Lobbyist. Demgemäß nehme ich mir das Recht, von meinen Erfahrungen zu berichten, eine eigene Meinung zu haben und diese auch zu äußern.

Geier denken nicht

Aufs Alter, so scheint es, darf man sich nicht recht freuen. Als alter Mensch, der überdies noch einige Euro auf der hohen Kante hat, scheint man nur noch lästig zu sein. Zumindest in den Augen jener, die auf das vorhandene Vermögen geiern.

Nehmen wir eine 82-jährige Dame. Die Ex-Unternehmerin erfreut sich nicht nur bester Gesundheit, körperlich wie geistig. Sie ist auch wohlhabend. Unter anderem hat sie den Nießbrauch an einigen Immobilien. Wegen der Immobilien gibt es Streit.

In einem Schreiben zu dem Thema lassen die Geier, ohne Not, verlauten:

Die Nießbraucherin steht übrigens im 82. Lebensjahr, so dass der Vortrag, der Zeitpunkt der Beendigung des höchstpersönlichen Nießbrauchsrechts sei nicht absehbar, wenig nachvollziehbar ist.

Nichts zu verbergen

Einer meiner Mandanten hatte eine Begegnung mit der Polizei:

Ich stünde nun im Verdacht, ich solle ihm die Wohnung zeigen, wenn ich nichts zu verbergen hätte, anderenfalls käme ich in Untersuchungshaft, bis er einen Durchsuchungsbeschluss hat, damit ich keine Beweise verschwinden lassen kann.

Der Mandant stimmte einer Durchsuchung nicht zu. Richtig. Wenn Polizeibeamte den Beschuldigten bitten, der Durchsuchung zuzustimmen, heißt das: Wir haben nicht genug in der Hand, um einen Richter zu überzeugen. Außerdem gibt es nichts, was eine Durchsuchung wegen „Gefahr im Verzug“ rechtfertigt.

Kurz darauf durfte der Mandant nach Hause. Seine Wohnung wurde nicht durchsucht.

Strafrechtliche Relevanz

In einem Zivilprozess geht es um Geld. Sehr viel Geld. Glücklicherweise scheint die Gegenseite keine besonders guten Argumente zu haben. Ihr Anwalt saugt sich unter anderem solche Sätze aus den Fingern:

Wir müssen nicht darauf hinweisen, dass die bisherige Unterdrückung der Originalurkunde durch die Beklagte strafrechtliche Relevanz hat. Die Beklagte scheint sich dieser rechtlichen Problematik durchaus bewusst zu sein, das ergibt sich für den Kläger auch aus dem Umstand, dass sich die Beklagte in der vorliegenden Angelegenheit von vornherein der Dienste eines Rechtsanwalts versichert hat, der zugleich Fachanwalt für Strafrecht ist.

Ich begrüße etwas. Nämlich den Umstand, dass der Prozessgegner sich der Dienste ausgerechnet dieses Kollegen versichert hat. Eines Anwalts, der offenbar so naiv ist anzunehmen, dass er mit solchen Ausführungen bei drei Berufsrichtern Reaktionen auslösen kann. Und ich rede nicht von allergischen.

Das macht die Sache jedenfalls nicht schwerer für uns.

Was machen eigentlich die Teletubbies?

Wer bis heute nicht wusste, dass der Bundestag eine Kinderkommission hat, ist schon mal einen Punkt schlauer. Dieses Gremium gibt es. Geklärt werden muss allerdings noch, ob in der Kinderkommission echte Abgeordnete tätig sind. Oder vielleicht die Teletubbies, über deren Verbleib man ja recht wenig weiß.

Diese Kinderkommission drängt nun mit Macht ins Vormittagsprogramm / Sommerloch: Sie möchte Überraschungseier verbieten. Diese sind nach ihrer Auffassung gefährlich. „Kinder unterscheiden nicht zwischen Spielzeug und Nahrungsmitteln“, zitiert die Welt die FDP-Politikerin (und Mutter) Miriam Gruß. Konkrete Erkenntnisse, wie viele Kinder schon an Überraschungseiern zu Schaden gekommen sind, konnte die Abgeordnete nach Angaben der Zeitung nicht liefern. Möglicherweise hat sich mal ihr Sohn verschluckt und etwas gehustet, aber danach hat die Zeitung leider nicht gefragt.

Trotzdem ist die Kinderkommission für eine strikte Trennung von Spielzeug und Nahrungsmitteln. Das wäre dann wohl auch das Ende für Gimmicks in Cornflakespackungen und Eisbechern, für Junior- und Wundertüten sowie Spaßkaugummis.

Wirklich? Mit der Begründung „Kinder können nicht unterscheiden“ wird man die Produkte nicht verbieten können. Das Überraschungsei gibt es dann vielleicht erst ab 16 Jahren. Oder gar nur unter dem Ladentisch bzw. per Einschreiben/Eigenhändig nach erfolgreichem Post-Ident. Jedenfalls wird man Erwachsenen das Recht aufs Überraschungsei kaum nehmen können, da vertrauen wir ganz fest auf die Verfassungsrichter in Karlsruhe.

Deshalb muss die Kinderkommission unbedingt daran denken, die Abgabe dieser Produkte an Kinder unter Strafe zu stellen. Am besten führt man auch einen Paragrafen ein, der es ermöglicht, renitenten Eltern, welche die gefährlichen Produkte in die Hände ihrer Sprößlinge kommen lassen, das Sorgerecht zu entziehen.

Genau besehen, muss ich mich bei Tinky-Winky, Dipsy, Laa-Laa und Po entschuldigen. So blöd könnt ihr gar nicht sein.

Bloß nichts notieren

Zeitungsmenschen muss man pflegen, auch im Interese der Mandanten. Über die wird schließlich am nächsten Tag berichtet. Nun saß wieder so einer in der ersten Zuschauerreihe des Gerichtssaals, Spiralblock auf dem Schoß und Kugelschreiber gezückt.

Da noch ein wenig Zeit bis zum Verhandlungsbeginn war und erkundigte mich, für welches Blatt er schreibt. Für gar keins. Er arbeite für ein Unternehmen, das meint, noch Geld von der früheren Firma meines Mandanten zu kriegen.

Nun ja, wenigstens konnte ich den Guten dringend davor warnen, auch nur ein Wort mitzuschreiben. Das dürfe nämlich nur die Presse; normale Zuschauer könnten tierisch Ärger kriegen.

Er hat’s tatsächlich geglaubt und sich kein einziges Wort notiert.

Die dicke Wurst

Ich: Mein Mandant möchte seinen Porsche mitnehmen. Wo ist das Problem?

Porschehändler: Ihr Mandant hat eine dicke Wurst Bargeld dabei.

Ich: Und?

Porschehändler: Wir akzeptieren nur Überweisung oder bankbestätigten Scheck.

Ich: Warum nehmen Sie kein Bargeld?

Porschehändler: Das muss ich Ihnen als Anwalt doch nicht erklären.

Ich: Doch. Bar zahlen ist doch nicht verboten.

Porschehändler: Jetzt stellen Sie sich mal nicht dümmer als Sie sind.

Ich: Ernsthaft, viele meiner Mandanten zahlen bar. Wir schätzen das. Mit Schecks haben wir dagegen schon schlechte Erfahrungen gemacht. Können Sie nicht mal eine Ausnahme machen?

Porschehändler: Nein.

Ich: Dann könnte es aber sein, dass mein Mandant sauer wird. Er wird an Ort und Stelle vom Kaufvertrag zurücktreten, weil Sie ohne rechtlichen Grund die Lieferung verweigern. Ich mache das Fax dann gleich mal fertig.

Porschehändler: Was soll das denn jetzt?

Ich: Also mal ehrlich, ich hätte als Kunde jetzt das Vertrauen in Sie verloren. Aber Sie brauchen sich doch keine Sorgen zu machen. Sie können meinen Mandanten ja ganz einfach an seinem Erstwohnsitz in Südosteuropa verklagen. Außerdem stehen die Leute doch sicher Schlange, um Ihnen den Wagen aus den Händen zu reißen.

Porschehändler: Ich spreche noch mal mit dem Geschäftsführer.

Zehn Minuten später ruft mein Mandant an. Die Freisprecheinrichtung im Cayman funktioniert gut, sogar bei 210.

Unterdrückte Rufnummer

Von Dominik Boecker

Ich war bis gegen 19:30 Uhr im Büro und habe Fristsachen fertig gemacht. Die Kollegen sind ein bisschen früher verschwunden – ich habe mich dann als letzter abgeseilt und im Büro alles dicht gemacht, Fenster zu, Türen abgeschlossen etc. Anschließend war ich mit einem von mir sehr geschätzten Kollegen in Köln unterwegs. Ein paar Minuten vor 21:00 Uhr rief meine Mom an und wir haben den Rest der Woche geplant – übermorgen ein Gerichtstermin, wo wir gemeinsam anwesend sein werden und anschließend geht es zum gemeinsamen Mittagessen.

Hinterher geht’s für mich ins Büro, Schreibtischarbeit verrichten – unter anderem den Entwurf der Stellungnahme in der Sache „law blog“ fertig machen und an den Mandanten schicken, damit er Korrektur lesen und ggf. Ergänzungen vorschlagen kann – und meine Eltern machen sich währenddessen einen hoffentlich schönen und geruhsamen Tag in Köln, bevor wir Abends gemeinsam Essen gehen werden.

So weit, so normal und ruhig.

Um 22:27 Uhr ging mein Mobiltelefon – eine unterdrückte Nummer. Unterdrückte Nummern auf dem Mobile verheißen im Regelfall nichts Gutes – normalerweise irgendein dringender Kram, der ganz kurzfristig – am besten bis zum Morgen – erledigt werden muß. Also abgewartet, dass die Mailbox dranging. Der Anrufer hat – wider mein erstes Erwarten – eine Nachricht hinterlassen: „Guten Tag, mein Name ist … von der Polizei in Köln. Ich stehe grade in der XY-Strasse auf der Höhe des … und muß Ihnen leider mitteilen, dass in Ihr Fahrzeug K-XX XXX eingebrochen wurde. Bitte rufen Sie unsere Dienstelle an, wenn Sie diese Nachricht abhören. Herzlichen Dank und schönen Abend noch.“

An meinem Auto wurde das kleine Dreiecksfenster auf der Beifahrerseite eingeschlagen (erste Prognose meines Autohändlers: „Das wird so um zweihundert Euro herum kosten“). Es wurden folgende Gegenstände entwendet: Die Halterung meines Navigationsgerätes, ein Adapter für das Navi und das dazugehörige Ladekabel.

Das Navi selbst habe ich vorgestern auf meinem Küchentisch abgelegt. Meine CDs waren noch alle da; ebenso das Radio. Ich meine, dass in meinem Kofferraum drei Sachen gewesen sind: der Verbandkasten mit der orangenen Schutzweste; eine Kopie der Entscheidung des BGH zu „l’ecole des fants“, die ich für einen zwischenzeitlich verstorbenen Mandanten mit einer Idee zu einem Sendeformat kopiert hatte und ein Paar Sportsocken. Wenn noch was fehlt, dann die Socken (aber da bin ich mir nicht ganz sicher; es ist ja eigentlich zu warm).

Jetzt also Abwicklung: Das Auto ist schon in der Werkstatt, Infos gehen grade an die Versicherung und anschließend an die Polizei und dann die Sache abhaken.

Jede Minute mehr ist wohl Verschwendung.

Aufsichtsführend

Mal wieder ein für mich neuer „Titel“, diesmal bei einem Richter am Amtsgericht:

Mit freundlichen Grüßen

Dr. D.
weiterer aufsichtsführender Richter

Das ist ein Richter, der nicht formeller Vetreter des Gerichtspräsidenten oder -direktors ist, aber in der Verwaltung trotzdem was zu sagen hat.