Hochwertige Analysetechnik

Was man so alles „zufällig“ bei Hausdurchsuchungen bei jungen Leuten finden kann. Zum Beispiel zwölf Minigriptüten, einen Gefrierbeutel und ein Folientütchen. Gefüllt mit weißem Pulver, getrocknetem Pilzmaterial, beigem klumpigen Pulver, grauem Pulver und diversen Tabletten mit Aufschriften wie Yin-Yang, Kangoroo, Mitsubishi und McDonald.

Zwar ist alles im Bereich der supergeringen Menge, aber trotzdem müssen die Funde sauber analysiert werden, zumindest nach Auffassung des zuständigen Staatsanwalts. Die sichergestellten Substanzen gehen also ans Landeskriminalamt. Obwohl diese Behörden ja bekanntermaßen überlastet sind, scheut sie auftragsgemäß vor keinem Aufwand zurück.

Für die Bestimmung von insgesamt 15 Proben investiert das Landeskriminalamt laut Rechnung „15 Stunden Untersuchungen mit hochwertiger Analysetechnik“. Die Stunde kostet 75 Euro. Dazu kommen noch mal 16 Stunden „schwierige spurenkundliche Untersuchungen“ sowie fünf Stunden für Untersuchungen „einfacher Art“. Nicht zu vergessen weitere acht Stunden „chemische, physikalische, technische und elektrotechnische Sachverständigentätigkeit“. Jede Stunde kostet zwischen 25 und 40 Euro. Dazu die Material- und Gerätekosten für die Gaschromatographie-Massenspektrometrie. Noch mal ein paar hundert Euro.

Insgesamt verballern die Experten des Landeskriminalamtes also 45 Stunden für die Analyse geringer Drogenmengen. Bevor dieser Aufwand betrieben wurde, hat weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei nachgefragt, ob der Beschuldigte vielleicht einräumt, dass es sich bei den Tabletten um Ecstasy-Tabletten handelt und bei den Pilzen um halluzinogene Pilze. Dann hätte man sich die Analyse sparen oder sich auf eine Stichprobe beschränken können.

Allein die Untersuchung kostet 2.800,00 Euro. Das Geld zahlen aller Voraussicht nach wir, die Steuerzahler. Der Beschuldigte ist nämlich Heranwachsender, und beim Jugendgericht wird regelmäßig davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§§ 109, 74 Jugendgerichtsgesetz).

Geht bitte zur Konkurrenz

Dass Banken die einigermaßen guten Konditionen für Neukunden reservieren, ist ja schon länger ein Ärgernis. Die Deutsche Bank hat sich jetzt was anderes einfallen lassen. Sie bietet fünf Prozent Zinsen für ein Jahr. Aber:

Das Angebot gilt nur für Gelder, die sich nicht auf Konten und in Depots der Deutschen Bank befinden.

Für Deutsche-Bank-Kunden, die sich den Zinssatz sichern und nicht zu viel Bargeld über Nacht unterm Kopfkissen bunkern wollen, ist das ja wohl eine Einladung. Endlich mal woanders ein Girokonto zu eröffnen, damit der Anlagebetrag bedingungsgemäß von einem Fremdkonto abgebucht werden kann.

Dumm nur, wenn es den Kunden bei der Konkurrenz dann gut gefällt. Zum Beispiel, weil das Konto dort kostenlos ist.

Unterschrift gegen Kopie

Polizeibeamte und Ermittlungsrichter haben eine schlechte Angewohnheit. Viele lehnen es ab, Beschuldigten (und auch Zeugen) eine Kopie des Vernehmungsprotokolls zu übergeben.

Wenn man nichts ausgesagt hat, ist das natürlich kein Beinbruch. Aber für den Fall, dass der Betreffende sich geäußert hat, wäre es für ihn meist sinnvoll, das Ergebnis des Termins mitnehmen zu können. Da kommt dann aber der Spruch: „Kopien gibt es nicht.“ Oder: „Das ist bei uns nicht üblich.“

Ich habe dagegen ein einfaches Rezept. Mein Mandant und ich weigern uns schlicht, das Protokoll gegenzulesen. Oder es gar zu unterschreiben. Lesen und unterschreiben mag zwar „üblich“ sein, verpflichtet dazu ist aber niemand.

Bisher haben wir dann immer eine Kopie des Protokolls erhalten, wenn auch oft nach unschöner Diskussion. Letztlich will offenbar kein Richter oder Polizist eine Aussage in die Akte heften, von der er stark annehmen darf, dass sie am Ende höchstens die Hälfte wert sein wird. Je größer die Erregung auf der Gegenseite, desto mehr achte ich übrigens darauf, die Kopie vor der Unterschrift in den Händen zu halten.

Hohe politische Fähigkeit

Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gab es gestern nicht nur eine Feier-, sondern auch eine Lehrstunde.

Nach einem musikalischen Auftakt sprachen Persönlichkeiten einige nachdenkliche, humorvolle, wehmütige Worte. Es waren auch welche ohne Inhalt dabei. So geht es, wenn jemand feierlich ins Amt eingeführt wird.

In diesem Fall Petra Berger-Zehnpfund, die neue Chefin der Staatsanwaltschaft. Sie stammt aus dem Ruhrgebiet und bekam deshalb vom gerade wahlkämpfenden Dirk Elbers (CDU), der Ende August zum Nachfolger des verstorbenen Oberbürgermeisters Joachim Erwin gewählt werden möchte, zu hören, wenn sie mehr über Düsseldorf erfahren wolle, könne er sie bei einem Spaziergang auf Sylt aufklären. Kichern im Saal.

Und Erwartung: Wie wohl wird die Chefin der Strafverfolger auf die Einladung des Politikers reagieren? Sie lehnte ab und tat eins drauf. Sie könne selber bezahlen, sagte sie. Damit verdrehte sie nicht nur Elbers Aussage, sie unterstellte etwas, was er gar nicht angeboten hatte. Und zeigte damit eindeutig hoch politische Fähigkeiten.

Haben wir etwa eine neue Kanditatin für die übernächste Oberbürgermeister-Wahl? (pbd)

Internet kaputt

Im Düsseldorfer Kabelnetz von Unitymedia ist seit gestern das Internet kaputt. Nicht ganz, aber viele Seiten sind nicht erreichbar. Große wie Spiegel online, kleine wie das law blog. Im inoffziellen Unitymedia-Forum kann man herausfinden, dass das Problem mit Sicherheit nicht an der eigenen Hardware liegt. Sondern bei Unitymedia selbst.

Beim Anbieter selbst kann man auf der Homepage zwar Störungen melden. Man wird aber nicht über bekannte Störungen unterrichtet, obwohl ein Störungsticker sicher auch das Callcenter entlasten könnte.

Bei so viel Gleichgültigkeit kann man wohl auch nicht erwarten, dass jemand aus der UM-Technik sich vielleicht sogar einfach mal selbst in dem Forum zu Wort meldet und kurz berichtet, wann die Störung voraussichtlich beseitigt ist. Stattdessen liest man wahrscheinlich gelassen mit, wie sich die Unzufriedenheit der Kunden weiter aufschaukelt. Vorausgesetzt, es ist überhaupt jemand zu Hause.

Sich ungewöhnlich verhaltende Personen

In Deutschland gibt es unzählige Unfallverhütungsvorschriften. So auch für Geldtransporte. In der Dienstanweisung zu § 26 Abs. 4, also einer Vorschrift zur Vorschrift, heißt es:

Umstände, die auf eine erhöhte Gefährdung schließen lassen und gegebenenfalls der Täuschung dienen, können z.B. sein:

Verkehrsunfälle, plötzliche Verkehrskontrollen, neue Fahrbahnblockierugnen, Umleitungen, Baustellen und Bauzelte, im Ladebereich abgestellte auffällige Fahrzeuge sowie sich ungewöhnlich verhaltende Personen.

Man kann förmlich spüren, wie der Unfallverhütungsvorschriften-Autor nach diesen zwei Sätzen aufsah und seufzte: So langweilig ist er gar nicht, mein Job.

Alles korrekt

Aus einem Gerichtsvollzieherprotokoll:

Weitere Informationen wurden ggf. im Computer erfasst! Der Angetroffene erklärt mit seiner Unterschrift, dass die im Computer vor Ort erfassten Informationen richtig sind.

Schon erstaunlich, was die Leute bei einer Amtsperson alles unterschreiben.

Abmahnung verletzt Kind

Wer einen achtjährigen Schüler abmahnt, ihn mit Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige bedroht, macht sich schadensersatzpflichtig. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden. Ein Schüler hatte sich im Unterricht wie folgt geäußert: „Das will ich sagen. Mein Papa hat für S gearbeitet und wie es ans Bezahlen ging, nichts war. Dann hat E das hier bei uns abgearbeitet.“

Das Landgericht Bonn sieht in der Abmahnung eine unerlaubte Handlung gegenüber dem Kind:

Bereits der Inhalt des an den Minderjährigen adressierten Schreibens vom 02.02.2007 ist objektiv geeignet, die persönliche Entwicklung eines Achtjährigen nachhaltig negativ zu beeinflussen. Mit dem Schreiben wird dem Kind vorgeworfen, eine Äußerung mit strafrechtlich relevanter Bewandtnis getätigt zu haben und für den Fall der nicht fristgemäßen Reaktion die Einleitung gerichtlicher Schritte in Aussicht gestellt. Dass sich K V durch die inkriminierte Äußerung nicht in strafrechtlich relevanter Weise verhalten haben kann, bedarf mit Rücksicht auf § 19 StGB keiner näheren Darlegungen. Der Vorwurf einer Straftat mit der gleichzeitigen Androhung gerichtlicher Schritte gegenüber einem acht Jahre alten Kind verletzt den Wert- und Achtungsanspruch seiner Persönlichkeit und ist mit Rücksicht darauf, dass er in einem anwaltlichen Schreiben enthalten ist, derart gravierend, dass er als Störung der Persönlichkeitsentwicklung zu qualifizieren ist.

(Entscheidung des Landgerichts Bonn / Quelle des Links)

Die Staatsmacht sitzt nebenan

Wenn man einen Termin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg hat, kann man sein Auto direkt nebenan auf dem Lidl-Parkplatz abstellen. Man muss lediglich das Schild „Nur für Kunden“ ignorieren und darf sich auch nicht von der Drohung abschrecken lassen, unbefugt parkende Fahrzeuge würden abgeschleppt.

Ein Mitarbeiter des Ladens schob gerade Einkaufswagen zusammen und guckte böse, als ich mein Auto weitab vom Ladeneingang, aber nah an der Staatsanwaltschaft parkte. Gesagt hat er aber dann doch nichts. Und abgeschleppt war mein Auto auch nach gut anderthalb Stunden nicht.

Ich nehme an, man will sich lieber nicht mit den Falschen anlegen.

Ich hab‘ ne Limited…

Ein Gegner mault mich an, der Name seiner Firma sei im Betreff unserer Schreiben falsch angegeben. Die Firma heißt „Process Management Service Complete Assekuranz Experts Special Ltd.“ Der Name ist inhaltlich, aber nicht der Länge nach abgewandelt.

In unserem Betreff wird die Firma nur als „Process Management“ bezeichnet.

Der Mann meint, das müsse er nicht akzeptieren. Was er dagegen machen will (Betreff-Berichtigungsklage?), verriet er mir allerdings nicht. Ich habe ihn, offen gesagt, auch nicht gefragt.

Überflüssig zu erwähnen, dass wir auch in der Sache selbst keinen Schritt weiter gekommen sind.

Narrenzoll = räuberische Erpressung?

In Düsseldorf hat der Narrenzoll Tradition. Am Wochenende vor Rosenmontag „sperren“ Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen die Wohnstraßen. Weiter fahren darf nur, wer Süßigkeiten oder ein bisschen Kleingeld spendiert – oder sich mit deutlichen Worten den Weg freikämpft.

Dieser Brauch brachte jetzt zwei damals 14-Jährige vor den Jugendrichter. Sie waren wegen räuberischer Erpressung angeklagt, weil sie gegenüber einem Busfahrer ihren Wunsch nach Narrenzoll mit einer Spielzeugpistole untermauerten. Übrig blieb eine Nötigung. Die Jugendlichen müssen jeweils 30 Arbeitsstunden leisten.

Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, sorgt das Urteil bei den Düsseldorfer Karnevalisten für Unmut. Sie halten das Urteil für übertrieben.