Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Hund meines Mandanten hatte sich losgerissen und einen Radfahrer erschreckt. Der Radfahrer fuhr gegen einen geparkten Wagen.
Im Anhörungsschreiben heißt es:
Führen Sie, als Verantwortlicher auf, warum Sie nicht so auf ihren Hund einwirken konnten, um das zu verhindern. Um welche Hunderasse handelte es sich?
Ein Tatnachweis setzt voraus, dass die Voraussetzungen für Fahrlässigkeit erfüllt sind. Das heißt, die Anklage müsste ein Fehlverhalten bzw. strafbares Unterlassen meines Mandanten belegen. Hier wird der Spieß kurzerhand umgedreht. Die Fahrlässigkeit wird erst mal unterstellt, und mein Mandant soll sich entlasten.
Ziemlich durchsichtiger Versuch.