Der Eigentümer eines Einfamlienhauses in Kirchhundem (Kreis Olpe) konnte offenbar nichts wegwerfen. Kartons voller Papier waren überall gestapelt. Schon der Eingang des Einfamilienhauses war fast verstellt. Schränke waren nur über schmale Pfade erreichbar. Das Kinderzimmer war kaum begehbar.
Polizeibeamte, die durchsuchen wollten, sprachen später von einem „Papierlager“. Deswegen verurteilte das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt den Eigentümer dazu, sein Haus gefälligst aufzuräumen (AZ: 3 L 547/08) und so zumindest Flucht- und Rettungswege freizumachen (pbd).