Aus einem Vernehmungsprotokoll:
Sie bekommen hier Gelegenheit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Sie haben das Recht, die Aussage bei der Polizei zu verweigern. Außdem haben Sie das Recht, jederzeit im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt um rechtlichen Rat zu fragen, auch schon vor dieser Vernehmung. …
Frage: Haben Sie die Belehrung verstanden?
Antwort: Ja.
Frage: Möchten Sie eine Aussage machen?
Antwort: Nein, auf Rat meines Rechtsanwalts … sage ich nichts.
Frage: Möchten Sie sonst noch etwas sagen?
Antwort: Nein.
So etwas würde ich gern öfter lesen.