Was man so alles „zufällig“ bei Hausdurchsuchungen bei jungen Leuten finden kann. Zum Beispiel zwölf Minigriptüten, einen Gefrierbeutel und ein Folientütchen. Gefüllt mit weißem Pulver, getrocknetem Pilzmaterial, beigem klumpigen Pulver, grauem Pulver und diversen Tabletten mit Aufschriften wie Yin-Yang, Kangoroo, Mitsubishi und McDonald.
Zwar ist alles im Bereich der supergeringen Menge, aber trotzdem müssen die Funde sauber analysiert werden, zumindest nach Auffassung des zuständigen Staatsanwalts. Die sichergestellten Substanzen gehen also ans Landeskriminalamt. Obwohl diese Behörden ja bekanntermaßen überlastet sind, scheut sie auftragsgemäß vor keinem Aufwand zurück.
Für die Bestimmung von insgesamt 15 Proben investiert das Landeskriminalamt laut Rechnung „15 Stunden Untersuchungen mit hochwertiger Analysetechnik“. Die Stunde kostet 75 Euro. Dazu kommen noch mal 16 Stunden „schwierige spurenkundliche Untersuchungen“ sowie fünf Stunden für Untersuchungen „einfacher Art“. Nicht zu vergessen weitere acht Stunden „chemische, physikalische, technische und elektrotechnische Sachverständigentätigkeit“. Jede Stunde kostet zwischen 25 und 40 Euro. Dazu die Material- und Gerätekosten für die Gaschromatographie-Massenspektrometrie. Noch mal ein paar hundert Euro.
Insgesamt verballern die Experten des Landeskriminalamtes also 45 Stunden für die Analyse geringer Drogenmengen. Bevor dieser Aufwand betrieben wurde, hat weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei nachgefragt, ob der Beschuldigte vielleicht einräumt, dass es sich bei den Tabletten um Ecstasy-Tabletten handelt und bei den Pilzen um halluzinogene Pilze. Dann hätte man sich die Analyse sparen oder sich auf eine Stichprobe beschränken können.
Allein die Untersuchung kostet 2.800,00 Euro. Das Geld zahlen aller Voraussicht nach wir, die Steuerzahler. Der Beschuldigte ist nämlich Heranwachsender, und beim Jugendgericht wird regelmäßig davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§§ 109, 74 Jugendgerichtsgesetz).