Ein Staatsanwalt, der mit Durchsuchungsbeschlüssen des Gerichts „nicht glücklich“ ist. Das ist auch selten. Die Beschlüsse sind nicht begründet, zur Verhältnismäßigkeit wird nichts gesagt. „Die Beschlüsse sind wirklich nicht gut gelungen“, sagt der Staatsanwalt.
Aber letztlich, fügt er hinzu, spiele das alles ja keine Rolle. „Wir haben in Deutschland nun mal kein Verwertungsverbot. Also auch nicht an unserem Beschwerdegericht.“ Mit der Folge, dass alles, was bei den Durchsuchungen gefunden wurde, auch gegen die Beschuldigten verwendet werden kann. So, als wäre im Vorfeld alles rechtmäßig verlaufen. Dass es so kommt, steht für den Staatsanwalt fest. Deshalb lehnt er sich auch ganz entspannt zurück und schreibt Anklagen.
Folgenlos Fehler machen – nirgends geht es so schön wie in der deutschen Strafjustiz.