Die ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Mit dieser Maßnahme wollte die Bundesanwaltschaft erzwingen, dass die verurteilten Terroristen über frühere Taten der RAF aussagen. Der Bundesgerichtshof gab heute den Beschwerden der Betroffenen statt und stellte fest, dass sie ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht haben.
Der Bundesgerichtshof will nicht ausschließen, dass sich Klar, Mohnhaupt und Folkerts bei einer eventuellen Aussage wegen anderer Straftaten belasten müssten, wegen derer sie noch nicht verurteilt sind.