„Letter of Rights“

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz, ein in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliches Informationsblatt („Letter of Rights“) zu verfassen, in dem die grundlegenden Verfahrensrechte aller Verdächtigen und Beschuldigten schriftlich aufgeführt werden und das den Betreffenden spätestens bei ihrer Festnahme überreicht werden muss.

Eine Einigung auf Mindeststandards für Verfahrensrechte konnte in der Europäischen Union bislang nicht erreicht werden. Folgende Formulierungen sind nach den Vorstellungen des Deutschen Anwaltvereins in einen „Letter of Rights“ aufzunehmen:

1. Grund der Festnahme

Sie befinden sich im Polizeigewahrsam…..
Grund für Ihre Festnahme ist…..
Ihnen wird konkret vorgeworfen:

2. Sie haben das Recht zu schweigen. Aus Ihrem Schweigen dürfen keinerlei für Sie nachteilige Schlüsse gezogen werden. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihren Personalien machen. Sofern Sie Aussagen machen, erfolgen diese freiwillig und sind für das weitere Verfahren von erheblicher Bedeutung. Ihnen steht daher das Recht zu, vor einer Aussage mit einem Rechtsbeistand zu sprechen, den sie selbst auswählen können.

3. Es wird Ihnen gestattet, mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer
Wahl telefonisch Verbindung aufzunehmen. Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt kann Sie im Polizeigewahrsam besuchen.

Wenn Sie keine Rechtsanwältin oder keinen Rechtsanwalt kennen oder keinen Ihnen bekannten erreichen, haben Sie auch die Möglichkeit, den Strafverteidigernotdienst in Anspruch zu nehmen. Er ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: ….. . Wenn Sie mit einer Rechtsanwältin oder
einem Rechtsanwalt sprechen, ist dieser verpflichtet, über alles, was Sie ihm mitteilen, Stillschweigen zu wahren, solange Sie ihm nicht ausdrücklich gestatten, darüber mit anderen zu sprechen.

4. Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, bitten wir um Mitteilung, damit eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen und diese bzw. dieser über Ihre Gewahrsamsfähigkeit entscheiden kann.

5. Als Ausländerin/Ausländer können Sie verlangen, dass die zuständige konsularische Vertretung Ihres Heimatstaates unverzüglich über Ihre Festnahme unterrichtet wird und an die konsularische Vertretung gerichtete Mitteilungen unverzüglich weitergeleitet werden. Sie haben auch das Recht, die Hinzuziehung eines Dolmetschers zu verlangen, der Befragungen und Vernehmungen in Ihre
Sprache übersetzt. Auch für ein Gespräch mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt können Sie einen Dolmetscher beanspruchen. Der Dolmetscher ist verpflichtet, über den Inhalt des Anwaltsgesprächs zu schweigen. Durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers entstehen Ihnen keine Kosten.

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins