Ein Mandant berichtet von einem Telefonat mit der Polizei:
Am Telefon habe ich mich zur Sache nicht geäußert. Herr P. hat mich zwar mehrfach darauf hingewiesen, daß alles was ich am Telefon sage, nicht verwertet wird, doch wie schon erwähnt, habe ich keine Aussage zum Vorwurf abgegeben.
Später hätte sich der Polizist an diese Auskunft garantiert nicht erinnert. Sondern beteuert, dass alles, was er über das Gespräch in einem „Aktenvermerk“ festgehalten hat, aus meinem Mandanten rausgesprudelt ist. Und zwar so schnell, dass er ihn noch nicht mal über sein Aussageverweigerungsrecht belehren konnte.
Damit nicht genug:
Interessant ist vielleicht der Hinweis, dass man mir nahelegt den Vorwurf nicht zu bestreiten, da dies keinen Sinn habe.