Da hat ein Gericht meinen Mandanten tatsächlich wegen Urkundenfälschung verurteilt. Er soll Verbindungsdaten, die er als nackte Zusammenstellung, ohne jeden Hinweis auf den Aussteller, im ASCII-Format von einem Kommunikationsunternehmen auf CD übersandt erhalten hatte, in eine Excel-Tabelle eingestellt und dabei inhaltlich manipuliert haben.
Der später verwendete Ausdruck der Excel-Tabelle enthielt wiederum nur die nackten Daten. Dennoch soll er eine verfälschte Urkunde gewesen sein. So der Strafrichter in seinem Urteil. In dem Urteil steht mit keinem Wort, warum es sich um eine Urkunde gehandelt haben soll.
So was kann eigentlich nur passieren, wenn man sich als Angeklagter den Anwalt spart. Selbst der mittelmäßigste Verteidiger wäre in der Hauptverhandlung so was von auf die Barrikaden gegangen, dass der Richter sich mit der Frage nach der Urkunde im Urteil hätte auseinandersetzen müssen.
Und hätte er das getan, wäre ihm mit Sicherheit aufgefallen, dass so ziemlich alles fehlt, was eine Urkunde ausmacht.
Schauen wir, was die Berufung ergibt. Diesmal ist der Angeklagte jedenfalls nicht alleine.