Der Zeuge kam zu seinem Auto zurück und dachte, mein Mandant haut gerade die Seitenscheibe des Wagens ein. Grund dafür hätte es wohl gegeben – auf dem Beifahrersitz lag ein Handy. Der Zeuge packte meinen Mandanten, schlug ihm die Nase blutig und warf ihn auf den Boden. Zumindest nach Angaben meines Mandanten, der seine Unschuld beteuert, soll es noch Fußtritte gesetzt haben.
Ein Missverständnis? Etwas deutet darauf hin. Als die Polizei eintraf, verzichtete der Zeuge nämlich ausdrücklich auf Strafanzeige und Strafantrag. Sehr zum Frust der Polizeibeamten. Die notierten in der Anzeige, dass sie den Zeugen einfach nicht zu näheren Angaben bringen konnten. Trotzdem wird gegen meinen Mandanten wegen versuchtem schweren Einbruchdiebstahls ermittelt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der vermeintlich Geschädigte in einer eventuellen Hauptverhandlung auskunftsfreudiger sein wird. Also mal sehen, ob im Vorfeld was zu machen ist, in Richtung Einstellung.