In Hagen hat sich ein Mann gerichtlich die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub erstritten. Das Studio hatte ihn abgewiesen. Begründung: Die Frauenquote sei nicht erfüllt. Das Amtsgericht Hagen sah einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Taxifahrer werde wegen seines Geschlechts diskriminiert.