Aus bestimmten Gründen mussten wir in einem Rechtsstreit ein Versäumnisurteil ergehen lassen. Unsere Mandanten, die Kläger, wollten das Verfahren aber anschließend fortsetzen. Die Beklagte hatte über ihre Rechtsanwälte Widerklage erhoben und bekam im Versäumnisurteil den mit der Widerklage geltend gemachten Betrag zugesprochen.
Unser Hinweis, dass das Verfahren mit einem Einspruch gegen das Urteil fortgesetzt wird und doch bitte die endgültige Entscheidung des Gerichts abgewartet werden soll, beeindruckte den gegnerischen Rechtsanwalt nicht. Er schickte den Gerichtsvollzieher und ließ die Widerklageforderung bei unseren Mandanten eintreiben.
Neulich kam es dann zur abschließenden mündlichen Verhandlung. Die Richterin hatte eine klare Meinung. Die Klage ist begründet, an der Widerklage ist nichts dran. Am Ende stand ein Vergleich: Die Beklagte zahlt zwei Drittel der Klageforderung und verzichtet auf die Widerklage. Außerdem muss sie den vom Gerichtsvollzieher eingetriebenen Betrag erstatten – zuzüglich der hierdurch entstandenden Kosten.
Interessant an der Sache ist: Man musste nicht unbedingt Jurist sein, um zu ahnen, dass es am Ende auf so ein Ergebnis hinausläuft. Das hätte einem auch der gesunde Menschenverstand sagen können. Ich würde gern wissen, wie der Kollege seiner Mandantin das Ergebnis „verkauft“ hat, insbesondere die offensichtlich vermeidbaren Mehrkosten.