Anwaltspost:
Sehr geehrte Frau Kollegin,
soeben erhalte ich Ihr Schreiben vom 09.07.08. Darin fordern Sie Herrn N. auf, bis zum 16.07.2008 die erste Rate aus dem Vergleich zu zahlen. Leider ist Herr N. auf einer Geschäftsreise bis zum Ende der Woche. Ich bitte Sie daher die o.g. Zahlungsfrist stillschweigend zu verlängern.
Das klingt erst mal harmlos. Der Schuldner ist jedoch Unternehmensberater und bringt seinen Kunden das Onlinezeitalter näher. Dass ausgerechnet er auf Geschäftsreise nicht auf sein Konto zugreifen kann (oder will), klingt nicht sehr glaubhaft. Wahrscheinlich ist einfach nichts in der Kasse.
Etwas mehr Ehrlichkeit führt mitunter auch zu mehr Entgegenkommen.