Die Gegenseite macht einen Vorschlag, ihre Schulden zu bereinigen. Danach würden auf die „bestehende Verbindlichkeit von 1.520,20 €“ einmalig 500,00 € gezahlt. „Damit sind alle gegenseitigen Rechte und Pflichten erledigt“, heißt es in dem Schreiben.
Das klingt ja erst mal diskussionfähig. Bei Durchsicht der Akte stelle ich allerdings fest, dass die erwähnten 1.520,20 € lediglich die Kosten des Rechtsstreits sind. Die Hauptforderung gemäß Urteil beträgt 7.662,19 € und kommt hinzu.
Da kommen wir mit 500,00 € nicht ganz hin.