Eigene Sachkunde

„Haben Sie schon mal ein Kaninchen gehalten?“ fragte die Richterin den gegnerischen Anwalt. „Nö“, sagte der. Die Juristin hatte ihm da wohl was voraus. Für sie war jedenfalls nicht zweifelhaft, dass die von der Vermieterin vorgelegten Fotos ramponierter Wände und Türzargen Schäden zeigen, die für unartige Kaninchen in Wohnungen „typisch“ sind.

Der Kollege blieb an dieser Stelle still. Wahrscheinlich wollte er nicht über seine Kindheit reden. Das hat mich für meine Mandantin gefreut, tat mir aber auch ein wenig leid. Wenn da ein weniger domestiziertes Exemplar seiner Art gesessen hätte, wäre ein witziger Dialog denkbar gewesen. Für den hätte ich mir gleich die Filmrechte gesichert.