Es geht um eine Unfallsache:
Zur korrekten Abwicklung des Schadens weisen wir Sie darauf hin, dass die DP Fleet GmbH zum umsatzsteuerlichen Organkreis der Deutsche Post AG gehört. Die Deutsche Post AG ist nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt und zwar im vorliegenden Fall zu 95,42 %. § 4 Nr. 11b UStG befreit einen Großteil der Umsätze der Deutsche Post AG und schließt damit gemäß § 15 Abs. 2 UStG den Vorsteuerabzug aus. Der verbleibende Teil von 4,56 % ist somit für uns kostenwirksam. Bitte berücksichtigen Sie dies.
Mir ist ganz wuschig.