Mitteilung eines Amtsgerichts:
Der Zeuge W. konnte bisher nicht geladen werden. Nach Mitteilung seiner Mutter ist er zwar bei ihr gemeldet, aber obdachlos und kommt nur unregelmäßig bei ihr vorbei. Sie könne keine Angaben machen, wo er sich zur Zeit aufhalte.
Die Klägerin wird aufgefordert, mitzuteilen, ob auf den Zeugen verzichtet wird.
Das klingt nicht vielversprechend. In doppelter Hinsicht. Auch mir schuldet Herr W. nämlich noch ein paar Euro.