Eine Frau verpasste die Einspruchsfrist bei einem Kindergeld-Bescheid und forderte eine neue Chance, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand – schließlich habe sie eine Phobie gegen Behördenschreiben. Sie lasse solche Post mitunter wochenlang im Briefkasten, um von weiteren Anfällen verschont zu bleiben.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass Krankheiten zwar durchaus als Entschuldigung gewertet werden können. Allerdings wurde der Frau zum Verhängnis, dass sie von einem langen Leiden gesprochen hatte. Dann hätte sie sich, so die Richter, rechtzeitig darum kümmern können, dass andere die Post lesen (Az.: 1 K 2525/07).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Pressemitteilung dazu gibt es hier.