Die vor einem halben Jahr vom Kabelbetreiber Unitymedia um monatlich 2,41 Euro erhöhte Gebühr auf 17,90 Euro können sich die fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen jetzt zurückholen – dazu rät jedenfalls die Verbraucherzentrale NRW.
Sie hatte die Preiserhöhung von Anfang an als unzulässig kritisiert und das Unternehmen abgemahnt. Doch erst während eines Prozesses vor dem Landgericht Köln knickte die Unitymedia NRW GmbH ein und unterzeichnete eine strafbewehrte Unterlassungserklärung: Die Gesellschaft wird sich auf ihre umstrittene Preiserhöhungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtr mehr berufen.
Kostenlose Musterschreiben für die Rückforderung sind online (www.vz-nrw.de/unitymedia) oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. (pbd)