Nur noch pusten oder lieber stechen lassen? Diese Frage sorgt für Wirbel. NRW-Innenminister Ingo Wolf möchte alkholisierte Verkehrsstraftäter von der Polizei mit einem Atemtest überführen lassen – genau davor aber warnt der Deutsche Richterbund (DRB) mit einem Aufschrei: Nur die entnommene Blutprobe sei gerichtsfest.
Der DRB-Landesvorsitzende Jens Gnisa appelliert deshalb an die momentan in Celle tagende Konferenz der Justizminister, die Blutalkoholanalyse nicht aufzugeben. Der von Geräten gemessene Atemakoholgehalt sei nur zu 95 Prozent vergleichbar mit dem Wert einer Blutprobe: „Bei einem solchen Verdachtsgrad kann aber keine strafrechtliche Verurteilung erfolgen“, kritisiert Gnisa.
Er sieht „zahlreiche Einwendungen“ in den Strafprozessen. Mit der Folge einer nicht akzeptablen Mehrbelastung der Justiz und einer großen Rechtsunsicherheit. Gestern nun freute sich Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter über den Beschluss der Konferenz. Bei Straftaten wird weiter Blut entnommen: „Wir können nicht hinnehmen, dass statistisch gesehen in jedem zwangstigen Fall ein Fehlurteil ergeht“. (pbd)