Seelsorgerpauschale

Einem Mandanten hatte ich ganz am Anfang telefonisch gesagt, dass die Vertretung im Ermittlungsverfahren den Betrag X kostet. Er hat dann viel später, das Verfahren wird eingestellt, selbst die Mittelgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gegoogelt. Gegen die ist auch nichts einzuwenden, zumal der Unterschied nicht die Welt ausmacht; das habe ich ihm auch mitgeteilt. Vorhin erhalte ich dann folgende Nachricht:

Ich habe Ihnen soeben X EUR überwiesen, da ich in meiner Rechnung einen Punkt vergessen habe:

RVG 8100: 89.34 EUR (Seelsorgerpauschale)

So macht die Arbeit Spaß.