„Da es sich um einen Privatverkauf handelt, ist eine Rücknahme nicht möglich.“
Als Privatverkäufer kann sich jeder fühlen. Ob er es ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein paar Dutzend Gasthermen, in wenigen Wochen über ebay verkauft, sehen doch eher gewerblich aus.
Außerdem ist die Klausel mehr als dürftig. „Nicht möglich“ klingt eher nach der Wiedergabe einer – falschen – Rechtslage, weniger nach dem Ausschluss von Gewährleistungsrechten. Vom gesetzlichen Widerrufsrecht will der Gegner ohnehin noch nie was gehört haben. Und falls doch, gilt es für ihn nicht. EU-Recht, kennen Sie wohl nicht?
Also die übliche dreiste Masche. Aber später, wenn’s teuer wird, wird dann herzerweichend über die „unnötigen Kosten“ gejammert.