Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat laut Süddeutscher Zeitung zunehmende Schwierigkeiten damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen soll wie jeder Bürger.
Die Grund- und Verfahrensrechte, die Schäuble bedrücken, gelten nicht für Bürger. Sie gelten für Menschen. Das hat seinen Grund. Früher wurde auch schon gern gelabelt. Juden, Intellektuelle, Zigeuner, Homosexuelle, die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, waren mit einem Mal auch keine „Bürger“ mehr. Die Folgen sind Gegenstand unzähliger Gedenkstunden, bei denen der Innenminister gewöhnlich die Ansprache hält.
Nun also neue Label. Terrorist. Gefährder. Wer das ist, entscheiden – vor einer rechtskräftigen Verurteilung – dann wohl die Bedarfsträger. So werden sie ja jetzt verharmlosend genannt, die künftigen Superpolizisten mit der Lizenz zum Schnüffeln, Ausquetschen und Festsetzen. Ausgerechnet jene, Staatsanwälte und Richter eingeschlossen, welche die Grund- und Verfahrensrechte zu rechtsstaatlichem Handeln veranlassen sollen, sollen über die Anwendung dieser elementaren Rechte entscheiden? Die Kontrollierten setzen die Kontrolle außer Kraft. Wie praktisch.
Dem Bürger bleibt natürlich Vertrauen. Bedarfsträger sind nämlich unbestechlich und unfehlbar. Sie lieben uns alle, sie kämpfen für das Gute. Es wird deshalb schon keine Falschen treffen. Aus diesem Grund hat man auch nichts zu befürchten, so lange man Bürger von Schäubles Gnaden ist.
Und als Mensch zweiter Klasse hat man es halt nicht anders verdient.