Aus einer E-Mail:
Also, ich habe nachgedacht, wirklich selten bei mir.
Die weiteren Ausführungen zeigen aber, dass sich das lohnen kann.
Aus einer E-Mail:
Also, ich habe nachgedacht, wirklich selten bei mir.
Die weiteren Ausführungen zeigen aber, dass sich das lohnen kann.
Ich habe vorhin mit einem Berliner Polizisten gesprochen. Nach seinen Angaben dauert es derzeit in der Bundeshauptstadt vier Jahre, bis ein beschlagnahmter Computer überprüft wird. Vor allem dann, wenn die Sache „nicht eilig“ sei.
Wenn diese Information stimmt, dann wird hier auf den Nerven vieler Menschen ganz schön rumgeritten. So eine Verfahrensdauer ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr zu vereinbaren. In Art. 6 heißt es:
Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Zwischen eilig und nicht eilig unterscheidet die Konvention nicht.
Vielleicht sollten die Behörden einfach mal damit anfangen, nicht bei jeder Durchsuchung die Hardware einzukassieren. Mittlerweile wird ja sogar bei Haschrauchern der PC mitgenommen, weil man auf der Festplatte vielleicht „Anhaltspunkte für Handeltreiben“ finden könnte (um nur mal einen Durchsuchungsbeschluss zu zitieren).
Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, Daten gerichtsfest zu sichern. Damit könnten dramatische Situationen im privaten und, vor allem, im beruflichen Bereich vermieden werden. Die Beschlagnahme der Hardware ist heute für manchen, der nicht hinreichend darauf vorbereitet sind, schlicht existenzbedrohend.
Trotzdem gibt es offenbar kein Interesse daran, die Polizei entsprechend auszustatten und auszubilden. Berliner Verhältnisse sind die Folge.
Im Rahmen der Aktion Himmel durchsuchte die Polizei die Wohnung meines Mandanten – in Anwesenheit von dessen nicht sehr erbauter Ehefrau. Der Mandant wurde auch als Beschuldigter vernommen.
Nur, auf seinem Computer wurden keine Kinderpornos gefunden. Und auch sonst nichts, das den Verdacht auf eine Straftat begründet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren deshalb mangels Tatverdachts ein. Meinen Mandanten davon in Kenntnis zu setzen, hielt sie nicht für erforderlich. In der Einstellungsverfügung heißt es:
Kein Bescheid, weil Ermittlungen von Amts wegen.
In § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung heißt es dazu:
Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Schon wegen der Vernehmung durfte man die Akte nicht stickum schließen. Ich finde überdies, es gehört nicht viel Einfühlungsvermögen zu der Erkenntnis, dass mein Mandant auch so ein Interesse daran hatte, mit einem Brief über den Ausgang des Verfahrens und den Grund der Einstellung informiert zu werden.
Zum Beispiel wegen der Ehefrau.
Aus einer Unterschriftenzeile:
Rechtsanwalt MBA, DMS, CM
Lösung in den Kommentaren.
Für einen Mandanten haben wir das Konto eines Schuldners gepfändet. Die Bank gibt jetzt Auskunft, „auf der Grundlage des § 316 Abgabenordnung“.
Hilfe, wir sind doch nicht das Finanzamt!
Für private Gläubiger gilt § 840 Zivilprozessordnung.
War Düsseldorf eigentlich schon immer Benzin-Hochpreisgebiet? Schon länger fällt mir auf, dass jenseits der Stadtgrenzen Treibstoff billiger ist. Beispiel von heute: Düsseldorfer Super (Esso Rossstraße) kostet 1,51 Euro; in Ratingen ist der Liter für 1,45 Euro zu haben (Avia in Hösel, ARAL am Kreisverkehr in Breitscheid).
In Oberhausen war der Sprit Mitte der Woche ganze acht Cent billiger als in Düsseldorf. Zu Duisburg, Essen und Bochum gibt’s anscheinend auch stete fünf bis acht Cent Preisdifferenz. So meine Erinnerung nach diversen Terminen in den letzten Wochen.
Benzinpreistechnisch schätze ich übrigens am meisten Termine am Amtsgericht Langenfeld. Die Orlen-Tankstelle an der Düsseldorfer Straße ist immer für Kampfpreise gut. Der Kaffee schmeckt allerdings nicht besonders.
Flugsuche online ist kein Problem. Der Preisvergleich mitunter schon. Einzelne Anbieter aufrufen, Flugdaten eingeben, Tarif notieren. Zum nächsten klicken. Ich finde es ermüdend.
Eine ziemlich gute Preisübersicht bietet billigflieger.de. Die Seite durchforstet zwar nicht alle Reiseportale und Airlines, aber immerhin einen so guten Querschnitt, dass man sicher sein kann, nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Aus einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit:
… deshalb muss ich Sie heute auch aus der Arbeitsvermittlung abmelden, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Erst wenn sich Ihr intellektuelles Leistungsvermögen verändert oder bessert, können Sie sich wieder bei der Arbeitsvermittlung anmelden.
Sachlich nicht zu beanstanden, aber ins Grübeln kommt man schon.
Zu einer von mir ausgesprochenen Abmahnung gibt es eine Anmerkung von Robert Basic. Und dazu einen Kommentar von mir (Nr. 23), den ich der Einfachheit halber wiedergebe:
Es gab von mir persönlich eine Mail. Das war keine Abmahnung mit Kostenfolge etc. Die Antwort fiel unbefriedigend aus. Daraufhin habe ich noch mal per Mail meine Position verdeutlicht und eine weitere Frist gesetzt. Die Gegenseite – eine Firma, kein Anwalt – hat mir daraufhin, prosaisch ausgedrückt, den Mittelfinger gezeigt.
Erst nach dieser deutlichen Geste habe ich RA Dominik Boecker von greyhills beauftragt, dessen Abmahnung dann erfolgreich war.
Der mutmaßliche Holzklotz-Werfer Nikolai H. soll mittels einer Finte überführt worden sein. Obgleich die Polizei gar keine aussagefähigen Genspuren besaß, soll sie einen Massengentest angekündigt haben. Dies habe den Verdächtigen zu einer Art „Flucht nach vorn“ bewegt. So berichtet es Spiegel online.
Wie wäre die Angelegenheit wohl verlaufen, wenn Nikolai H. mit einem Anwalt geredet hätte – statt mit RTL? Interessant wäre auch, ob und wie oft Polizisten mit Nikolai H. in den letzten Wochen gesprochen haben. Ob sie ihm eröffnet haben, dass er längst verdächtigt wird, er als Beschuldigter gilt, er deshalb schweigen und einen Anwalt fragen darf?
Ebenso interessant wäre, wie es letztlich zum Geständnis kam. Eine stundenlange Vernehmung soll es gewesen sein. Allerdings eine mit bemerkenswerten Begleitumständen:
Während der Aussage habe der von harten Drogen abhängige Mann Entzugserscheinungen gehabt und sei von einem Polizeiarzt behandelt worden.
Ich wage eine Prognose. Der Widerruf des Geständnisses kommt. Kurz nachdem Nikolai H. einen Anwalt hat.